Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über
Welche Zuständigkeiten und Aufgaben hat die FQA?
Die Aufgaben der FQA werden grundlegend im Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) und der Ausführungsverordnung (AVPfleWoqG) geregelt.
Vorrangig versteht sich die FQA als Partner von Menschen, die in Alten- und Pflegeheimen, in ambulant betreuten Wohngemeinschaften oder Einrichtungen für behinderte Erwachsene wohnen bzw. sich vorübergehend in Kurzzeitpflegeeinrichtungen befinden. Dies gilt gleichermaßen für deren Angehörige und Betreuerinnen und Betreuer. Ein besonderes Augenmerk gilt auch der Beratung von Bewohnervertretungen in Einrichtung sowie der Mieter und dem verantwortlichen Gremium in ambulanten bzw. betreuten Wohngemeinschaften. Weiter gilt dieses Verständnis und Angebot für Patientinnen und Patienten in einem Hospiz.
Hauptaufgabe ist es, Sie über Ihre Rechte und Pflichten zu beraten und Sie in der Wahrnehmung Ihrer berechtigten Belange zu unterstützen.
Felder dieser Beratung sind u. a.
Das Beratungsangebot der Mitarbeiter der FQA richtet sich weiter an
Die zweite wichtige Säule ist die Aufsicht über Einrichtungen und (ambulant) betreute Wohnformen
Hierbei nimmt die FQA staatliche Aufgaben wahr. Ihre Mitarbeiter achten darauf, dass die Einrichtungen und (ambulant) betreute Wohnformen ihre Aufgaben und Verpflichtungen gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. Mieter wahrnehmen. Dazu nimmt sie regelmäßige und unangemeldete Prüfungen (bei (ambulant) betreuten Wohnformen auch angemeldete) vor. Im Rahmen dieser Prüfungen sind die Mitarbeiter der FQA berechtigt, die Aufzeichnungen über die Pflegeplanung bzw. Förderplanungen und die Pflegeverläufe sowie Teilhabemöglichkeiten am Gemeinschaftsleben einzusehen und mit Zustimmung der Betroffenen auch den Pflegezustand in Augenschein zu nehmen. Untersuchungen zum Pflegezustand werden ausschließlich durch ärztliches oder pflegerisches Fachpersonal vorgenommen.
Geprüft wird durch die FQA auch, ob das erforderliche (Fach-) Personal vorgehalten wird. Ebenso wird die Einhaltung der baulichen Anforderungen an eine Einrichtung geprüft. Darüber hinaus ist von großem Interesse, wie die gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner am Mitgestalten des Lebens durch eine Bewohnervertretung, eine Angehörigenvertretung oder Bewohnerfürsprecherin bzw. Bewohnerfürsprecher möglich ist und wahrgenommen wird.
Hat die FQA im Rahmen ihrer Überwachungsmaßnahmen Mängel festgestellt, wird sie zunächst über die Möglichkeiten zur Abstellung der Mängel beraten. Dies gilt selbstverständlich nicht, wenn sofortige Maßnahmen erforderlich sind, um bereits eingetretene Beeinträchtigungen zu beseitigen oder drohende Gefahren für die Bewohnerinnen und Bewohner abzuwenden. Diese Anordnungen muss der Einrichtungsträger befolgen.
Die Prüfung der Einrichtungen erfolgt nach einem bayernweit einheitlichen Prüfsystem, das im Prüfleitfaden festgehalten ist. Die Mitarbeiter sind in der Anwendung des Prüfleitfadens geschult und haben eine Qualitätsauditoren-Ausbildung absolviert.
Wie Sie die Prüfberichte einsehen können
Seit 2011 werden die Prüfberichte der FQA veröffentlicht. Ziel der Veröffentlichung ist es, einen Qualitätseinblick in die Einrichtungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung zu verschaffen.
Es werden jeweils Prüfberichte von drei Jahren der Einrichtungen eingestellt, damit eine Qualitätsentwicklung der Einrichtungen nachvollzogen werden kann.
Die Träger der Einrichtung haben die Möglichkeit eine Gegendarstellung zum Prüfbericht einzustellen. Für den Inhalt der Gegendarstellung ist ausschließlich der Träger verantwortlich.
Wie Sie unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erreichen können
Wir sind unter folgender Emailadresse für Sie erreichbar: fqa_heimaufsicht@regensburg.de
Senioren- und Stiftungsamt
Johann-Hösl-Str 11
Zi-Nr. 215
93053 Regensburg
Tel. (0941) 507-5544
Fax: +49 (0941) 507-4549
E-Mail:Gerth.Roland@Regensburg.de
Johann-Hösl-Str 11 (93053) od. Domplatz 3 (93047)
Zi-Nr. 217
Tel. (0941) 507-1540
Fax: +49 (0941) 507-4549 od. 2549
E-Mail:Lerch.Herbert@Regensburg.de
Durch die Aufgabenstellung der FQA sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oftmals im Außendienst tätig. Aus diesem Grund wird empfohlen, vor einem Besuch telefonisch einen Termin abzustimmen.
Bayerische Pflegehotline: (0800) 011-4353
zur Webseite