FQA - Heimaufsicht: Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht in Regensburg

FQA - Heimaufsicht: Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über

  • Die Zuständigkeit und Aufgaben der FQA
  • Wie Sie die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erreichen können
  • Wie Sie Mitteilungen an den FQA machen können
  • Wie Sie zu den Prüfberichten der FQA gelangen

Welche Zuständigkeiten und Aufgaben hat die FQA?
Die Aufgaben der FQA werden grundlegend im Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) und der Ausführungsverordnung (AVPfleWoqG) geregelt.

Vorrangig versteht sich die FQA als Partner von Menschen, die in Alten- und Pflegeheimen, in ambulant betreuten Wohngemeinschaften oder Einrichtungen für behinderte Erwachsene wohnen bzw. sich vorübergehend in Kurzzeitpflegeeinrichtungen befinden. Dies gilt gleichermaßen für deren Angehörige und Betreuerinnen und Betreuer. Ein besonderes Augenmerk gilt auch der Beratung von Bewohnervertretungen in Einrichtung sowie der Mieter und dem verantwortlichen Gremium in ambulanten bzw. betreuten Wohngemeinschaften. Weiter gilt dieses Verständnis und Angebot für Patientinnen und Patienten in einem Hospiz.

Hauptaufgabe ist es, Sie über Ihre Rechte und Pflichten zu beraten und Sie in der Wahrnehmung Ihrer berechtigten Belange zu unterstützen.

Felder dieser Beratung sind u. a.

  • Alle Angelegenheiten, die die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung, die Selbstverantwortung sowie die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung wahren und fördern
  • Qualitätsanforderungen an Wohnen, Betreuung und Pflege sowie an Integration und Teilhabe am Leben
  • Rechte und Pflichten von Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Vertretungsgremien
  • Beschwerderechte und Unterstützung bei deren Wahrnehmung

Das Beratungsangebot der Mitarbeiter der FQA richtet sich weiter an

  • Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, über Einrichtungen und über die Rechte und Pflichten der Träger und der Bewohnerinnen und Bewohner solcher Einrichtungen und
  • ... auf Antrag Personen und Träger, die die Schaffung von stationären Einrichtungen anstreben oder derartige stationäre Einrichtungen betreiben, bei der Planung und dem Betrieb der stationären Einrichtungen

Die zweite wichtige Säule ist die Aufsicht über Einrichtungen und (ambulant) betreute Wohnformen
Hierbei nimmt die FQA staatliche Aufgaben wahr. Ihre Mitarbeiter achten darauf, dass die Einrichtungen und (ambulant) betreute Wohnformen ihre Aufgaben und Verpflichtungen gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. Mieter wahrnehmen. Dazu nimmt sie regelmäßige und unangemeldete Prüfungen (bei (ambulant) betreuten Wohnformen auch angemeldete) vor. Im Rahmen dieser Prüfungen sind die Mitarbeiter der FQA berechtigt, die Aufzeichnungen über die Pflegeplanung bzw. Förderplanungen und die Pflegeverläufe sowie Teilhabemöglichkeiten am Gemeinschaftsleben einzusehen und mit Zustimmung der Betroffenen auch den Pflegezustand in Augenschein zu nehmen. Untersuchungen zum Pflegezustand werden ausschließlich durch ärztliches oder pflegerisches Fachpersonal vorgenommen.

Geprüft wird durch die FQA auch, ob das erforderliche (Fach-) Personal vorgehalten wird. Ebenso wird die Einhaltung der baulichen Anforderungen an eine Einrichtung geprüft. Darüber hinaus ist von großem Interesse, wie die gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner am Mitgestalten des Lebens durch eine Bewohnervertretung, eine Angehörigenvertretung oder Bewohnerfürsprecherin bzw. Bewohnerfürsprecher möglich ist und wahrgenommen wird.

Hat die FQA im Rahmen ihrer Überwachungsmaßnahmen Mängel festgestellt, wird sie zunächst über die Möglichkeiten zur Abstellung der Mängel beraten. Dies gilt selbstverständlich nicht, wenn sofortige Maßnahmen erforderlich sind, um bereits eingetretene Beeinträchtigungen zu beseitigen oder drohende Gefahren für die Bewohnerinnen und Bewohner abzuwenden. Diese Anordnungen muss der Einrichtungsträger befolgen.

Die Prüfung der Einrichtungen erfolgt nach einem bayernweit einheitlichen Prüfsystem, das im Prüfleitfaden festgehalten ist. Die Mitarbeiter sind in der Anwendung des Prüfleitfadens geschult und haben eine Qualitätsauditoren-Ausbildung absolviert.

Wie Sie die Prüfberichte einsehen können

Seit 2011 werden die Prüfberichte der FQA veröffentlicht. Ziel der Veröffentlichung ist es, einen Qualitätseinblick in die Einrichtungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung zu verschaffen.

Es werden jeweils Prüfberichte von drei Jahren der Einrichtungen eingestellt, damit eine Qualitätsentwicklung der Einrichtungen nachvollzogen werden kann.

Die Träger der Einrichtung haben die Möglichkeit eine Gegendarstellung zum Prüfbericht einzustellen. Für den Inhalt der Gegendarstellung ist ausschließlich der Träger verantwortlich.

Wie Sie unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erreichen können
Wir sind unter folgender Emailadresse für Sie erreichbar: fqa_heimaufsicht@regensburg.de

Gerne beraten wir Sie auch persönlich:

  • Roland Gerth

    Senioren- und Stiftungsamt
    Johann-Hösl-Str 11
    Zi-Nr. 215
    93053 Regensburg
    Tel. (0941) 507-5544
    Fax: +49 (0941) 507-4549

    E-Mail:Gerth.Roland@Regensburg.de

  • Herbert Lerch

    Johann-Hösl-Str 11 (93053) od. Domplatz 3 (93047)
    Zi-Nr. 217
    Tel. (0941) 507-1540
    Fax: +49 (0941) 507-4549 od. 2549

    E-Mail:Lerch.Herbert@Regensburg.de

Durch die Aufgabenstellung der FQA sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oftmals im Außendienst tätig. Aus diesem Grund wird empfohlen, vor einem Besuch telefonisch einen Termin abzustimmen.

Bayerische Pflegehotline: (0800) 011-4353
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