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Hundesteuer am 1. April 2025 fällig

Stadt stellt keine Rechnung

Die Stadt Regensburg erhebt eine Hundesteuer, die jeweils zum 1. April eines Jahres fällig ist.

Liegt der Stadt ein SEPA-Mandat für die Hundesteuer vor, wird der Betrag vom Konto abgebucht. Liegt keine Einzugsermächtigung vor, muss die Steuer unter Angabe der Finanzadresse und des Namens fristgerecht überwiesen werden. Seitens der Stadt wird keine Rechnung gestellt.

Bei Fragen zur Hundesteuer ist die Hundesteuerstelle unter Telefon 507-92045 oder per E-Mail unter ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRyZXVldHNlZG51aA== zu erreichen.

Weitere Informationen unter www.regensburg.de/buergerservice/dienstleistungen/15396/hundesteuer.html

14. März 2025

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