Dienstleistungen
Zusätzliche Müll- und Papiertonnenleerungen
Für außergewöhnlich anfallende Restmüll- oder Papiermengen können beim Amt für Abfallentsorgung Sonderleerungen beantragt werden.
Die Sonderleerungen sind nur für außergewöhnlich anfallende Restmüll- und Papiermengen bestimmt, es sind keine regelmäßigen Zwischenleerungen. Bei regelmäßig größeren Mengen sind weitere Behälter vorzuhalten.
Für Restmülltonnen 60 l bis 120 l sind keine Sonderleerungen möglich. Hier sind die roten städtischen Müllsäcke zu nutzen.
Übermengen an Altpapier können kostenfrei im Recyclinghof abgegeben werden.
Für die nachfolgenden Sonderfälle des städtischen Holsystems werden zusätzliche Gebühren wie folgt erhoben:
1. für jede Sonderleerung im Sinne von § 16 Abs. 13 Abfallwirtschaftssatzung – AbfS (z.B. wenn ein turnusmäßiger Termin verpasst wurde) der Restmüll- oder Papierbehältnisse wird pro beantragter Abholung eine Anfahrtspauschale i.H.v. 25,00 EUR berechnet
2. für jede zusätzliche Leerung der Restmüllbehältnisse über die turnusmäßige Leerung im Sinne von § 17 Abs. 12 Abfallwirtschaftssatzung – AbfS hinaus pro beantragter Abholung eine Anfahrtspauschale i.H.v. 25,00 EUR und je dabei zu leerender Restmüllbehältnisse eine Volumengebühr wie folgt:
240 l -Tonne: 13,24 €
770 l -Tonne: 42,49 €
1100 l -Tonne: 60,71 €
Abteilung Kreislaufwirtschaft und Wertstoffe
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93053 Regensburg
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