Dienstleistungen
Anmeldung der Wohnung für EU Bürger/innen
Beschreibung
Wohnungsanmeldung bzw. -ummeldung bei Bezug einer (weiteren) Wohnung in Regensburg für EU Bürger/innen
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
- Wohnungsgeberbestätigung
- Aufenthaltsanzeige
Wichtige Hinweise
Wenn Sie eine Wohnung in Regensburg beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Hierzu stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Ein persönlicher Besuch in einem der Bürgerbüros. Hier erhalten Sie als Neuregensburger(in) ein "Willkommenspaket" mit nützlichen Informationen rund um Ihre neue Heimatstadt.
- Die Übersendung eines vollständig ausgefüllten Meldeformulars einschließlich der erforderlichen Wohnungsgeberbestätigung. Bitte beachten Sie hierbei, dass die melderechtlichen Bestimmungen Originalunterschriften auf den entsprechenden Formularen erfordern und eine Übermittlung daher derzeit nur postalisch möglich ist. Sofern Sie noch weitere Wohnungen unterhalten, so vergessen Sie bitte nicht, uns auch hierzu die entsprechenden Angaben zu übersenden (siehe Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen). Damit wir Ihre schriftliche Anmeldung bearbeiten können, legen Sie bitte unbedingt eine Ausweis-/Passkopie bei. Bei Rückfragen zur postalischen Anmeldung wenden Sie sich bitte an das Bürgerzentrum, Abteilung für Einwohnerwesen und Wahlen, unter der Telefonnummer 0941/507-3332.
Gebühren
Gebührenfrei
Formulare
Anmeldung der Wohnung (Zuzug nach Regensburg)
Anmeldung der Wohnung (Umzug in Regensburg)
Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen
Wohnungsgeberbestätigung
Aufenthaltsanzeige für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der EWR-Staaten sowie deren Familienangehörige (deutsch-englisch-französisch)
Aufenthaltsanzeige für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der EWR-Staaten sowie deren Familienangehörige (deutsch-polnisch-tschechisch)
Aufenthaltsanzeige für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der EWR-Staaten sowie deren Familienangehörige (deutsch-bulgarisch)
Aufenthaltsanzeige für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der EWR-Staaten sowie deren Familienangehörige (deutsch-griechisch-spanisch)
Aufenthaltsanzeige für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der EWR-Staaten sowie deren Familienangehörige (deutsch-italienisch-rumänisch)
Aufenthaltsanzeige für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der EWR-Staaten sowie deren Familienangehörige (deutsch-kroatisch)
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz
Kontakt
Abteilung Ausländerangelegenheiten
Maximilianstraße 26
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg
(0941) 507-2777
(0941) 507-2779
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Diese Dienstleistung wird auch hier angeboten