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Dienstleistungen

Befristete Abwassereinleitung (Bauwasserhaltung, Fassadenreinigung)

Beschreibung

Befristete Einleitungen von Abwasser in den öffentlichen Kanal, z.B. aus Baustellen (WC-Container) und Fassadenreinigungen, sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Wichtige Hinweise

Die Baugrubenentwässerung (z.B. Grund-, Schicht- oder Regenwasser) soll nicht in den Kanal eingeleitet werden, sondern mit wasserrechtlicher Erlaubnis versickert oder in ein Gewässer eingeleitet werden.

Informationen dazu erhalten Sie beim Umweltamt: Bauwasserhaltung.

Die Einleitung ist gebührenpflichtig. Fragen dazu beantwortet Ihnen die Stadtkämmerei

Kontakt

Grundstücksentwässerung

Minoritenweg 6
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

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