Dienstleistungen
Befristete Abwassereinleitung (Bauwasserhaltung, Fassadenreinigung)
Beschreibung
Befristete Einleitungen von Abwasser in den öffentlichen Kanal, z.B. aus Baustellen (WC-Container) und Fassadenreinigungen, sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wichtige Hinweise
Die Baugrubenentwässerung (z.B. Grund-, Schicht- oder Regenwasser) soll nicht in den Kanal eingeleitet werden, sondern mit wasserrechtlicher Erlaubnis versickert oder in ein Gewässer eingeleitet werden.
Informationen dazu erhalten Sie beim Umweltamt: Bauwasserhaltung.
Die Einleitung ist gebührenpflichtig. Fragen dazu beantwortet Ihnen die Stadtkämmerei.
Kontakt
Grundstücksentwässerung
Minoritenweg 6
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg