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Dienstleistungen

Vaterschaftsanerkennung

Beschreibung

Bei nicht verheirateten Müttern ist eine Vaterschaftsanerkennung wichtig und kann vor oder nach der Geburt erfolgen.

Die Vaterschaft kann entweder durch eine freiwillige Vaterschaftsanerkennung oder in einem gerichtlichen Verfahren festgestellt werden. 

Freiwillige Vaterschaftsanerkennung:

Die freiwillige Anerkennung der Vaterschaft erfolgt in Form einer öffentlichen Urkunde, die kostenfrei ist und die bei folgenden Stellen aufgenommen werden kann:

  • beim Amt für Jugend und Familie (Bruderwöhrdstraße 15, 93055 Regensburg)
  • beim Bürgerzentrum, Abteilung Standesamtwesen, D.-Martin-Luther-Str. 3, 93047 Regensburg)

Zu einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung ist neben der Erklärung des Vaters auch Ihre Zustimmung als Mutter des Kindes erforderlich. Die ebenfalls kostenfreie und in urkundlicher Form abzugebende Zustimmungserklärung kann auch gleichzeitig mit der Vaterschaftsanerkennung bei den oben genannten Stellen aufgenommen werden. 

Die Eltern können die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung gemeinsam, aber auch getrennt voneinander vornehmen. In beiden Fällen ist eine Terminvereinbarung notwendig.

Gerichtliche Vaterschaftsfeststellung:

Ist der Vater zu einer freiwilligen Anerkennung nicht bereit, so müsste beim zuständigen Amtsgericht ein Antrag auf Feststellung der Vaterschaft gestellt werden. Falls die Mutter in einem solchen Falle den Antrag nicht selbst oder mit Hilfe eines Anwalts stellen will, kann sie beim Amt für Jugend und Familie eine Beistandschaft beantragen.

Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass von Mutter und Vater
  • Geburtsurkunde des Kinder oder bei vorgeburtlicher Beurkundung der Mutterpass als Nachweis des voraussichtlichen Geburtstermins
Wichtige Hinweise

Eine Terminvereinbarung zur Beurkundung ist unbedingt erforderlich.

Aufgrund einer sehr angespannten Personalsituation benötigen wir für die Vergabe

von Urkundsterminen eine Vorlaufzeit von 10 – 15 Werktagen.

Wir bitten Sie, diese Vorlaufzeit bei Ihren Planungen zu berücksichtigen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!

Buchstabenaufteilung (die Aufteilung richtet sich nach dem (voraussichtlichen) Familiennamen des Kindes):

Buchstaben Sachbearbeitung Tel. 507- Zi.
A – E

Keilhammer, Verena

5511 2.10
F – K

Kirchner, Gabi

3512 2.11
L – Z

Thumann, Evi

3513 2.02

Eine Vaterschaftsanerkennung ist auch beim Standesamt der Stadt Regensburg möglich. Für das Standesamt können Sie hier online einen Termin vereinbaren:

Online-Terminvereinbarung - Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt

Falls neben der Vaterschaftanerkennung auch eine Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht (Sorgeerklärung) abgegeben werden soll, ist diese bei der Stadt Regensburg nur beim Amt für Jugend und Familie möglich.

Online-Terminanfrage - Beurkundung Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung

Gebühren

Die Beurkundung beim Amt für Jugend und Familie sowie beim Standesamt sind gebührenfrei.

Rechtsgrundlage

§ 1592 Vaterschaft (BGB)
§ 1594 Anerkennung der Vaterschaft (BGB)
§ 1595 Zustimmungsbedürftigkeit der Anerkennung (BGB)

Kontakt

Abteilung Vertretung Minderjähriger und Unterhaltsangelegenheiten

Bruderwöhrdstraße 15
93055 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-3514
(0941) 507-3759
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