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Dienstleistungen

Asylbewerberangelegenheiten

Beschreibung

Die Asylbewerber werden während des Asylverfahens von mehreren Behörden betreut. Die Prüfung des Asylantrages obliegt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Ausländerbehörde ist an diese Entscheidung gebunden.

Die Abteilung Ausländerangelegenheiten ist während des Asylverfahrens u. a. zuständig für:

  • die Verlängerung der Aufenthaltsgestattung,
  • die Änderung von Auflagen in der Aufenthaltsgestattung,
  • die Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen (ggf. in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit).

Zu beachten ist jedoch, dass die Aufgaben der Ausländerbehörde für Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen von der Zentralen Ausländerbehörde wahrgenommen werden.

Kontakt

Abteilung Ausländerangelegenheiten

Maximilianstraße 26
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-2777
(0941) 507-2779
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