Dienstleistungen
Beglaubigung der Unterschrift
Amtliche Bestätigung (Beglaubigung), dass eine Person nach vorheriger Identitätsprüfung die Unterschrift oder ein Handzeichen auf einem Schriftstück persönlich vorgenommen hat
- Amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
Nach den entsprechenden Bestimmungen ist eine Unterschriftsbeglaubigung durch uns nur möglich, wenn das Schriftstück
- zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird oder
- aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen ist.
Alle weiteren Fälle, die eine öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift erforderlich machen, z.B. Willenserklärungen, sind ausschließlich Notaren vorbehalten.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Schriftstück erst bei uns vor Ort persönlich unterschreiben.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Unterschriftsbeglaubigung gegen Nachweis, z.B. für Rentenzwecke, auch gebührenfrei erteilt werden.
10,00 €
Bürgerbüro Stadtmitte
D.-Martin-Luther-Straße 3
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg
(0941) 507-3333
(0941) 507-3889
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