Dienstleistungen
Grundstücksteilungen
Beschreibung
Grundstücksteilungen können ohne behördliche Genehmigung vorgenommen werden.
Die Beteiligten müssen selbst sicherstellen, dass die Grundstücksteilungen nicht im Widerspruch zu den Festsetzungen eines Bebauungsplanes stehen oder gegen eine bestandskräftige Baugenehmigung verstoßen.
Ansonsten wäre das Bauordnungsamt gezwungen, gegen die Grundstücksteilung mit einer Anordnung vorzugehen.
Das Bauordnungsamt bietet daher eine entsprechende Beratung an.
Eine formlose Anfrage mit Lageplan reicht aus.
Kontakt
Matthias Sefer
Bauordnungsamt
Neues Rathaus
Minoritenweg 4
Zimmer: 3.064
93047 Regensburg
(0941) 507-2634
(0941) 507-4639
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