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Dienstleistungen

 

Ausübung einer Beschäftigung bei Nicht-EU-Bürger/innen

Beschreibung

Angehörige von Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz dürfen eine Erwerbstätigkeit in Deutschland nur ausüben, wenn ihr Aufenthaltstitel sie dazu berechtigt. Jeder Aufenthaltstitel muss deshalb erkennen lassen, ob die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt ist.

Wer eine Erwerbstätigkeit ausüben möchte, zu der sein Aufenthaltstitel nicht berechtigt, muss rechtzeitig vorher einen Antrag bei der Ausländerbehörde stellen, um einen passenden Aufenthaltstitel zu erhalten.

Nicht-EU-Bürger/innen ohne Aufenthaltstitel, aber mit einer Gestattung oder Duldung, müssen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit eine Erlaubnis bei der Abteilung Ausländerangelegenheiten beantragen.

Wichtiger Hinweis:

In bestimmten Fällen ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich ist, welche die Abteilung Ausländerangelegenheiten für den Betroffenen einholt.

Außerdem müssen alle anderen berufsrechtlichen und gewerberechtlichen Genehmigungen vorliegen, die für die jeweilige Erwerbstätigkeit notwendig sind. 

Kontakt

Abteilung Ausländerangelegenheiten

Maximilianstraße 26
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-2777
(0941) 507-2779
auslaenderangelegenheiten@regensburg.de