Dienstleistungen
Kontenklärung in der Rentenversicherung: Kindererziehung
Für die Erziehung eines Kindes können möglicherweise bis zu 3 Jahren als Beitragzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben werden. Neben den Kinderziehungszeiten können auch Berücksichtungszeiten wegen Kindererziehung anerkannt werden. Sie beginnen ab dem Tag der Geburt und enden grundsätzlich nach zehn Jahren.
Für jedes Jahr Kindererziehung kann sich die monatliche Bruttorente aktuell bis zu 39,32 Euro (West/Stand 01.07.2024) erhöhen.
Die Berücksichtigungzeiten tragen zur Erfüllung verschiedener Wartezeiten bei, zum Beispiel bei der Altersrente für langjährig Versicherte.
Sowohl die Kindererziehungszeiten als auch die Kinderberücksichtigungszeiten werden im Versichertenkonto der Deutschen Rentenversicherung nur auf Antrag gespeichert.
Bei der Antragsstellung ist Ihnen das Versicherungsamt der Stadt Regensburg gerne behilflich.
Sachgebiet Versicherungsamt
D.-Martin-Luther-Straße 3
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Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg