Dienstleistungen
Kinderreisepass
Hinweise zum Kinderreisepass für Auslandsaufenthalte bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs
Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen: Grundsätzlich 1 Jahr; maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs.
Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument.
Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, Ausweis-, und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 endet mit Ablauf des 31. Dezember 2023 die Möglichkeit einen Kinderreisepass auszustellen, zu verlängern oder zu aktualisieren. Ein ausgestellter Kinderreisepass, dessen Gültigkeit über den 1. Januar 2024 hinausgeht, kann jedoch bis zum Ende seiner Gültigkeit weiterverwendet werden.
Künftig ist es also erforderlich, auch für Kinder Ausweisdokumente auszustellen, die nach denselben Normen konzipiert sind wie Ausweisdokumente für Erwachsene, das heißt einen Personalausweis oder einen Reisepass. Beide Dokumente sind jeweils mit einem Chip ausgestattet, der unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale enthält, die leicht zu kontrollieren und schwer zu fälschen sind. Sicherheitsmerkmale sind dabei insbesondere das biometrische Lichtbild und zwei Fingerabdrücke.
Weitere Informationen zur Abschaffung des Kinderreisepasses finden Sie beim Bundesministerium des Innern und für Heimat.
Passgesetz, Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis-, und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens
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