Dienstleistungen
Sondernutzung für Warenauslagen
Eine Warenpräsentation vor dem Geschäft auf öffentlich gewidmeter Fläche stellt eine erlaubnis- und gebührenpflichtige Sondernutzung dar. Rechtsgrundlage hierfür ist das Bayerische Straßen- und Wegegesetz sowie die Sondernutzungssatzung der Stadt Regensburg.
Die Sondernutzungssatzung vom 18.12.2000 hat die Stadt Regensburg gemeinsam mit den Altstadtkaufleuten entwickelt. Mit dieser Satzung wird die Stadtgestalt der historischen Straßen und Plätze geschützt und den Geschäften eine Qualitätsvorgabe an die Hand gegeben. Gemeinsames Ziel ist die Stärkung des Einzelhandels in der Innenstadt.
Wir beraten Sie gerne über mögliche Varianten der Warenauslage vor Ihrem Geschäft. Als Antrag für eine Sondernutzungserlaubnis verwenden Sie bitte das Formblatt.
Anschaulich erläutert und dargestellt sind die Vorgaben zu Warenauslagen im denkmalgeschützten Ensemble „Altstadt Regensburg mit Stadtamhof“ im Gestaltungshandbuch Altstadt (ab Seite 39 in der PDF-Version):
Sollten Sie eine Sondernutzungserlaubnis für z.B. Freisitze benötigen, können Sie diese bei der Stadtkämmerei, Abteilung Sondernutzung, ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRnbnV6dHVucmVkbm9z beantragen.
Sigrid Dirnberger
Bauordnungsamt
Neues Rathaus
D.-Martin-Luther-Straße 1
Zimmer: 3.035
93047 Regensburg
(0941) 507-7639
(0941) 507-4639
ZWQuZ3J1YnNuZWdlUiRkaXJnaVMucmVncmVibnJpRA==
Antonia Schneider
Bauordnungsamt
Neues Rathaus
D.-Martin-Luther-Straße 1
Zimmer: 3.083
93047 Regensburg
(0941) 507-5633
(0941) 507-4639
ZWQuZ3J1YnNuZWdlUiRhaW5vdG5BLnJlZGllbmhjUw==