Dienstleistungen
Vorkaufsrecht (nach Baugesetzbuch)
Das Bauordnungsamt prüft, ob der Stadt Regensburg ein Vorkaufsrecht (nach Baugesetzbuch) zusteht. Das Grundbuchamt (Amtsgericht Regensburg) darf bei Kaufverträgen den Käufer als Eigentümer in das Grundbuch nur eintragen, wenn dem Grundbuchamt die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts nachgewiesen ist. Antragsteller ist in der Regel der Notar namens der Vertragsbeteiligten.
Diesen Antrag können Sie formlos bei uns einreichen. Die Prüfung dauert in der Regel 2-3 Wochen.
Kosten des Zeugnisses € 25
Hannah Bock
Bauordnungsamt
Neues Rathaus
D.-Martin-Luther-Str. 1
Zimmer: 3.057
93047 Regensburg
(0941) 507-2635
(0941) 507-4639
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Michael Stefan
Bauordnungsamt
Neues Rathaus
D.-Martin-Luther-Str. 1
Zimmer: 3.056
93047 Regensburg
(0941) 507-5635
(0941) 507-4639
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