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Dienstleistungen

Vorkaufsrecht (nach Baugesetzbuch)

Beschreibung

Das Bauordnungsamt prüft, ob der Stadt Regensburg ein Vorkaufsrecht (nach Baugesetzbuch) zusteht. Das Grundbuchamt (Amtsgericht Regensburg) darf bei Kaufverträgen den Käufer als Eigentümer in das Grundbuch nur eintragen, wenn dem Grundbuchamt die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts nachgewiesen ist. Antragsteller ist in der Regel der Notar namens der Vertragsbeteiligten.

Diesen Antrag können Sie formlos bei uns einreichen. Die Prüfung dauert in der Regel 2-3 Wochen.

Gebühren

Kosten des Zeugnisses € 25

Kontakt

Hannah Bock

Bauordnungsamt
Neues Rathaus
D.-Martin-Luther-Str. 1
Zimmer: 3.057
93047 Regensburg

(0941) 507-2635
(0941) 507-4639
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Michael Stefan

Bauordnungsamt
Neues Rathaus
D.-Martin-Luther-Str. 1
Zimmer: 3.056
93047 Regensburg

(0941) 507-5635
(0941) 507-4639
ZWQuZ3J1YnNuZWdlUiRsZWFoY2lNLm5hZmV0Uw==