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Dienstleistungen

Beglaubigung einer Kopie oder Abschrift

Beschreibung

Amtliche Bestätigung (Beglaubigung), dass eine Kopie oder eine Abschrift mit dem Originaldokument übereinstimmt

Wichtige Hinweise

Nach den entsprechenden Bestimmungen ist eine Beglaubigung durch uns nur möglich, wenn

  • das Original-Schriftstück von einer deutschen Behörde ausgestellt worden ist oder
  • die beglaubigte Kopie bzw. Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.

Kopien von deutschen Personenstandsurkunden sind hiervon generell ausgenommen, z.B. eine Kopie Ihrer Geburts- oder Heiratsurkunde. Diese können nicht amtlich beglaubigt werden. Hier gibt es für Sie die Möglichkeit, sich im entsprechenden Standesamt die benötigte Urkunde neu ausstellen zu lassen.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihr Original-Schriftstück ausschließlich bei uns kopieren. Es ist daher nicht notwendig, dass Sie selbst gefertigte Kopien Ihres Originals mitbringen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Beglaubigung gegen Nachweis, z.B. für Rentenzwecke, auch gebührenfrei erteilt werden.

Gebühren

5,00 € 

bei mehreren Kopien eines Originals erfolgt eine Ermäßigung auf 50% je weitere Beglaubigung

Kontakt

Bürgerbüro Stadtmitte

D.-Martin-Luther-Straße 3
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-3333
(0941) 507-3889
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