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Dienstleistungen

Führungszeugnis

Beschreibung

Anforderung eines (erweiterten) Führungszeugnisses beim Bundesamt für Justiz zur Vorlage bei einer Behörde (Behördenführungszeugnis) oder für persönliche Zwecke (Privatführungszeugnis), z.B. zur Bewerbung bzw. Arbeitsaufnahme.

Erforderliche Unterlagen
  • Amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
  • Ggf. Bescheinigung über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses
  • Ggf. Bestätigung über eine ehrenamtliche, unentgeltliche Tätigkeit
Wichtige Hinweise

Ein Führungszeugnis kann persönlich in einem der Bürgerbüros oder der Zulassungsstelle oder online unter www.fuehrungszeugnis.bund.de beantragt werden.

Das Führungszeugnis gibt es in unterschiedlichen Ausführungen:

  • Ein Privatführungszeugnis ("einfaches Führungszeugnis") wird für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt. Das Führungszeugnis wird durch das BfJ ausgestellt und an die antragstellende Person übersandt. 
  • Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. für die Erteilung einer Fahrerlaubnis) enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Berufserlaubnis). Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde wird der betreffenden Behörde unmittelbar übersandt. 
  • Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen vor allem Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. an Schulen oder im Sportverein). Dieses enthält auch Eintragungen, die in besonderer Weise für die Eignungsprüfung für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen von Bedeutung sind. 
  • Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreiches Großbritanniens und Nordirlands besitzen.

Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. bei einer ehrenamtlichen und damit in der Regel unentgeltlichen Tätigkeit, die im öffentlichen Interesse steht, kann Ihnen ein Führungszeugnis auch gebührenfrei erteilt werden.

Die Bearbeitungszeit für Führungszeugnisse beim BfJ beträgt ca. zwei Wochen.

Informationen zu allen Fragen rund um das (erweiterte) Führungszeugnis erhalten Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Justiz. Selbstverständlich geben Ihnen gerne auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerbüros hierüber Auskunft.

Gebühren

13,00 € 

Rechtsgrundlage

Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister

Kontakt

Bürgerbüro Stadtmitte

D.-Martin-Luther-Straße 3
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-3333
(0941) 507-3889
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