Dienstleistungen
Gewerbezentralregisterauskunft
Anforderung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beim Budesamt für Justiz für eine natürliche oder juristische Person oder Personenvereinigung zur Vorlage bei einer Behörde, z.B. vor der Erteilung einer Gewerbeerlaubnis, oder für sonstige Zwecke, z.B. bei der Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen
- Amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
- Handelregisterauszug nur für juristische Personen
Eine Gewerbezentralregisterauskunft kann persönlich in einem der Bürgerbüros bzw. der Zulassungsstelle oder online unter www.fuehrungszeugnis.bund.de beantragt werden.
Die Bearbeitungszeit für Gewerbezentralregisterauskünfte beim BfJ beträgt ca. zwei Wochen.
Informationen zu allen Fragen rund um die Gewerbezentralregisterauskunft erhalten Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Justiz. Selbstverständlich geben Ihnen gerne auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerbüros hierüber Auskunft.
13,00 €
Gewerbeordnung
Bürgerbüro Stadtmitte
D.-Martin-Luther-Straße 3
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg
(0941) 507-3333
(0941) 507-3889
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