Dienstleistungen
Melderegisterauskunft
Gebührenpflichtige Auskunft aus dem Regensburger Melderegister zur Wohnanschrift einer Person
Die Richtigkeit einer aus dem Melderegister erteilten Auskunft ist abhängig von der Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Die Meldebehörde gibt grundsätzlich nur Auskunft über die Meldeverhältnisse. Sofern eine besondere Erhebung zu den tatsächlichen Wohnverhältnissen erwünscht ist, ist dies mit zusätzlichen Gebühren verbunden (5,00 €).
Bei der Antragstellung sollten Sie den Verwendungszweck der angefragten Daten angeben. Bei einer Anfrage zur gewerblichen Verwendung ist die Angabe des Verwendungszwecks gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Auskunft aus dem Melderegister ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn im Datensatz zur angefragten Person eine Auskunftssperre vermerkt ist.
Weiterhin ist eine Auskunft nur zulässig, wenn Sie die Daten nicht für Werbezwecke oder zum Zwecke des Adresshandels verwenden wollen. Sollten Sie dies dennoch beabsichtigen, so müssen Sie bei der Antragstellung erklären, dass Ihnen für jeweils diesen Zweck die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt.
Um Personenverwechslungen auszuschließen, machen Sie bitte möglichst genaue Angaben zur angefragten Person. Insoweit vermerken Sie auf dem Antrag bitte alle Daten, die Ihnen vorliegen. Familienname und Vorname alleine genügen nicht.
Für den Fall, dass Sie Ihre Melderegisterauskunft nicht persönlich vor Ort beantragen möchten, so können Sie uns ein vollständig ausgefülltes Antragsformular zusenden.
Formular: Melderegisterauskunft - Antrag
Hinsichtlich der Gebühr bitten wir Sie, die entsprechenden Erläuterungen auf dem Formular zu beachten.
Bürgerauskunft über das Bayerische Verwaltungsportal
Über diesen Link haben Sie die Möglichkeit direkt über das Internet eine gebührenpflichtige Melderegisterauskunft einzuholen. Als Suchbegriff auf der Seite geben Sie bitte den Begriff "Bürgerauskunft" ein.
Erweiterte Melderegisterauskunft
Weitere Daten zu einer Person dürfen nur im Rahmen einer sogenannten erweiterten Melderegisterauskunft mitgeteilt werden und auch nur dann, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird. Die Daten einer erweiterten Melderegisterauskunft sind:
- frühere Namen
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugsdatum und Auszugsdatum
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des des gesetzlichen Vertreters
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners
- Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat
Diese Aufzählung ist abschließend. Für jedes einzelne Datum muss das berechtigte Interesse glaubhaft gemacht werden. Soweit ein rechtliches Interesse besteht (z.B. aufgrund einer Forderung oder einer Mahnung), ist ein Nachweis hierüber in Kopie der Anfrage beizufügen.
Erweiterte Melderegisterauskünfte können schriftlich gerichtet werden an: Stadt Regensburg, Abteilung Einwohnerwesen, Postfach 11 06 43, 93019 Regensburg. Die Gebühr in Höhe von 15,00 € kann als Verrechnungsscheck beigefügt oder alternativ vorab überwiesen werden. Beachten Sie zur Überweisung bitte die Erläuterungen auf dem Formular: Melderegisterauskunft - Antrag. Die dortigen Ausführungen gelten für eine erweiterte Melderegisterauskunft entsprechend.
Zu gewerblichen Auskünften setzen Sie sich bitte mit dem Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr unter den Telefonnummern (0941) 507-1328 oder -2324 in Verbindung.
10,00 €
Bundesmeldegesetz
Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen
D.-Martin-Luther-Straße 3
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg
(0941) 507-1336
(0941) 507-5339
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