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Dienstleistungen

Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs

Erforderliche Unterlagen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode. Diese Dokumente werden seit 2015 herausgegeben. Ältere Dokumente sind leider nicht geeignet.
  • Nur bei Wechsel der fahrzeughaltenden Person: Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode. Diese Dokumente werden ab 2018 herausgegeben. Ältere Dokumente sind leider nicht geeignet.
  • gültige KFZ-Versicherung (sogenannte eVB-Nummer)
  • gültige Bankverbindung für die Einziehung der KFZ-Steuer
  • gültige HU, in der Regel liegt diese beim KBA vor und Sie müssen nur das Gültigkeitsende eintragen. Falls nicht, können Sie eine HU auch online nachweisen; unter der Voraussetzung, dass Ihr HU-Prüfbericht links oben eine sogenannte Prüfziffer aufweist
Kontakt

Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen

Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-93200
(0941) 507-4329
ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0ZGF0cy1nbnVzc2FsdXo=

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