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Dienstleistungen

Namensänderung

Beschreibung

öffentlich-rechtliche Namensänderung

Erforderliche Unterlagen
  • deutscher Personalausweis oder Reisepass
  • Reiseausweis für Asylberechtigte oder Flüchtlinge, für Staatenlose
Wichtige Hinweise

Die öffentlich-rechtliche Namensänderung ist gegenüber anderen Namensänderungen nachrangig. Für Namensänderungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (z. B. Bestimmung Ehename, Wiederannahme des Geburtsnamens nach Scheidung, Erklärung nach § 47 EGBGB) wenden Sie sich bitte an das Standesamt.

Die öffentlich-rechtliche Namensänderung hat demgegenüber Ausnahmecharakter. Sie kann im Einzelfall Unzuträglichkeiten beseitigen, soweit ein wichtiger Grund im Sinne des Namensrechts vorliegt.

Wir empfehlen ein persönliches Beratungsgespräch.

Gebühren

variable Rahmengebühr

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen

Kontakt

Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen

D.-Martin-Luther-Straße 3
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-1336
(0941) 507-5339
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