Dienstleistungen
Namensänderung
öffentlich-rechtliche Namensänderung
- deutscher Personalausweis oder Reisepass
- Reiseausweis für Asylberechtigte oder Flüchtlinge, für Staatenlose
Die öffentlich-rechtliche Namensänderung ist gegenüber anderen Namensänderungen nachrangig. Für Namensänderungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (z. B. Bestimmung Ehename, Wiederannahme des Geburtsnamens nach Scheidung, Erklärung nach § 47 EGBGB) wenden Sie sich bitte an das Standesamt.
Die öffentlich-rechtliche Namensänderung hat demgegenüber Ausnahmecharakter. Sie kann im Einzelfall Unzuträglichkeiten beseitigen, soweit ein wichtiger Grund im Sinne des Namensrechts vorliegt.
Wir empfehlen ein persönliches Beratungsgespräch.
variable Rahmengebühr
Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
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