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Dienstleistungen

Schwerbehindertenparkausweis

Erforderliche Unterlagen
  • Amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
  • Bescheinigung des Versorgungsamtes
  • Passbild (für EU-Schwerbehindertenausweis)
  • Schwerbehindertenausweis (gültig)
Wichtige Hinweise

Für die Erteilung eines Schwerbehindertenparkausweises ist kein Antrag erforderlich. Lediglich die geforderten Unterlagen sind vorzulegen. Weitere Hinweise, welche Art des Schwerbehindertenparkausweises erteilt werden kann, entnehmen Sie bitte der beigefügten Übersicht:

Übersicht Ausweisarten

Gebühren

gebührenfrei

Rechtsgrundlage

§ 46 Abs. 1 StVO

Kontakt

Sophie Kühnert

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 119
93053 Regensburg

(0941) 507-3323
(0941) 507-3389
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Iris Bäcker

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 118
93053 Regensburg

(0941) 507-3322
(0941) 507-3389
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Barbara Koller

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Straße 11
Zimmer: 119
93053 Regensburg

(0941) 507-3385
(0941) 507-3389
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Diese Dienstleistung wird auch hier angeboten