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Dienstleistungen

Leistungen für Asylbewerber

Beschreibung

Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zur Sicherung des Lebensunterhaltes sowie bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt und gegebenenfalls in sonstigen Einzelfällen.

Wichtige Hinweise

Es muss ein Nachweis über den ausländer- bzw. asylrechtlichen Status vorgelegt werden. Bitte bringen Sie bei Bedarf einen deutsch oder englisch sprechenden Dolmetscher mit.

Abteilungsleitung: Telefon (0941) 507-7506

Leitung der Zahlstelle/ Antragsaufnahme sonstige Leistungen: Telefon (0941) 507-95022, -2591

A - C Tel. (0941) 507-7503, -7504 oder -2594
D - L Tel. (0941) 507-95023 oder -2505
M - Z Tel. (0941) 507-7502 oder -1507
ANKER-Einrichtung  Tel. (0941) 507-2506, -2595, -2593, -2598 oder -2599

FAQs zur Bezahlkarte – häufig gestellte Fragen

Wer bekommt die Bezahlkarte?
Grundsätzlich jeder Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG ab 14 Jahren. In Bedarfsgemeinschaften (z. B. Familien) bekommt also jedes Familienmitglied ab 14 Jahren eine eigene Bezahlkarte.

 

Wer bekommt keine Bezahlkarte?
Leistungsberechtigte aus der Ukraine und grundsätzlich Asylbewerber, die in geringem Umfang aufstockende Leistungen erhalten. Das Gleiche gilt für Haushaltsgemeinschaften mit einem Leistungsanspruch aus unterschiedlichen Rechtsgebieten (AsylbLG/SGB II oder SGB XII) sowie für kurzzeitig oder dauerhaft in einer Einrichtung untergebrachte Leistungsempfänger (z. B. in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) oder in einem Pflegeheim).

 

Wie bekomme ich meine Bezahlkarte?
Wenn Sie zum ersten Mal Asylbewerberleistungen beantragen und diese bewilligt werden, bekommen Sie die Bezahlkarte direkt von Anfang an. Die Bezahlkarte wird Ihnen nur persönlich in der Abteilung Asylbewerberleistungen ausgehändigt. Sie müssen dafür Ihren Ausweis vorlegen. Jede Person, die 18 Jahre oder älter ist, muss persönlich erscheinen. Eltern können die Bezahlkarte für ihre minderjährigen Kinder abholen.

 

Nutzung der Bezahlkarte über App bzw. Web-Anwendung

Neben der physischen Bezahlkarte als Zahlungsmittel stehen Ihnen digitale Anwendungen in Form einer Web-Anwendung (https://meine.bezahlkarte.eu) bzw. als Bezahlkarten-App (Download: https://bezahlkarte.eu/app) zur Verfügung. Die Bezahlkarten-App steht den Betriebssystemen IOS und Android gleichermaßen zur Verfügung. 

 

Zur Anmeldung benötigen Sie Ihre Bezahlkarten-ID sowie Ihrer PIN. Diese finden Sie in dem Brief, mit welchem Ihnen die Bezahlkarte ausgegeben wurde. 

 

Mithilfe dieser Anwendungen lassen sich Überweisungen und Lastschriftverfahren an zugelassene Zahlungsempfänger durchführen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit der Einsichtnahme in Ihr aktuelles Guthaben und können Umsatzübersichten Ihrer Zahlungsvorgänge erstellen lassen. Im Störungsfall besteht ein einfacher Zugang zum Kundenservice.

 

Wie viel Geld kommt auf meine Bezahlkarte?
Auf die Bezahlkarte werden Ihre Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) überwiesen. Ihr Guthaben können Sie online unter https://meine.bezahlkarte.eu sowie in der Bezahlkarten-App einsehen.

 

Wann ist das Geld auf der Bezahlkarte?
Das Geld wird in der Regel innerhalb weniger Tagen nach ihrem Termin in der Abteilung Asylbewerberleistungen auf der Bezahlkarte gutgeschrieben.

 

Wo kann ich mit der Bezahlkarte bezahlen?
Sie können mit der Bezahlkarte in allen Geschäften bezahlen, die Mastercard akzeptieren. Achten Sie auf das rot-orange Mastercard®-Logo, das auch in der rechten unteren Ecke Ihrer Bezahlkarte aufgedruckt ist.

 

Wie kann ich bezahlen?

  1. Karte einstecken, auflegen oder an das Kartenlesegerät halten.
  2. Falls benötigt: PIN eingeben (PIN siehe Brief, den Sie mit der Karte erhalten haben – 4 Ziffern).
  3. Nach dreimaliger falscher PIN-Eingabe am Gerät wird die Bezahlkarte gesperrt
  4. Entsperrungen können unter https://bezahlkarte.eu/ eingeleitet werden. Sie benötigen hierfür Ihre Bezahlkarten-ID. Eine PIN-Sperre wird anschließend nach einer zweistündigen Wartezeit aufgehoben.

Was kann ich mit der Karte kaufen?

Einzelne Waren sind nicht ausgeschlossen. Die Nutzung für Geldübermittlungsdienste wie Western Union und MoneyGram sowie Glücksspiel ist dagegen nicht möglich. Ebenso ist die Nutzung in Onlineshops nicht möglich, mit Ausnahme von Angeboten des ÖPNV.

 

Gibt es regionale Beschränkungen?
Sie können die Bezahlkarte grundsätzlich nur in dem Bereich nutzen, in welchem Sie sich aufgrund Ihrer asyl- und aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen erlaubt aufhalten dürfen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der für Sie zuständigen Ausländerbehörde. Ihren persönlichen Bereich können Sie online unter https://meine.bezahlkarte.eu sowie in der Bezahlkarten-App einsehen.
Der erlaubte Aufenthaltsbereich ist in Ihren Ausweisdokumenten ersichtlich.

In Ausnahmefällen kann eine Bezahlung auch an anderen Orten erlaubt werden (zum Beispiel, wenn Sie Ihren Anwalt, eine Behörde oder einen Arzt an einem anderen Ort aufsuchen müssen).

 

Hierzu informieren Sie bitte rechtzeitig die Abteilung Asylbewerberleistungen über die oben genannten Kontaktmöglichkeiten.

 

Kann ich mit der Bezahlkarte Geld überweisen?
Ja, grundsätzlich können mit der Bezahlkarte Überweisungen getätigt werden, aber nur an freigegebene Empfänger. Sofern Überweisungen zwingend erforderlich sind, können diese nach entsprechender Beantragung durch die Abteilung Asylbewerberleistungen zugelassen werden. Beispiele für genehmigungsfähige Überweisungen:

  • Rechnungen von einem Anwalt
  • Rechnungen von Sozialkaufhäusern

Wenn Überweisungen notwendig sind, teilen Sie uns bitte folgende Angaben mit: Zahlungsempfänger, IBAN und BIC/SWIFT. Zusätzlich müssen Sie begründen, weshalb die Überweisung notwendig ist. Bitte nutzen Sie hierfür unser Formblatt. Das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt lassen Sie uns per E-Mail an ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRseXNhLXRtYWxhaXpvcw==, per Fax an (0941) 507-7509 oder schriftlich per Brief zukommen. Alternativ geben Sie es zu unseren Öffnungszeiten ab.

 

Sind mit der Bezahlkarte Lastschriften möglich?

Ja, grundsätzlich können mit der Bezahlkarte Lastschriften getätigt werden, aber nur an freigegebene Empfänger. Sofern Lastschriften zwingend erforderlich sind, können diese nach entsprechender Beantragung durch die Abteilung Asylbewerberleistungen zugelassen werden. Beispiele für genehmigungsfähige Lastschriften:

  • Mobiltelefon-Verträge
  • Kindergartengebühren
  • ÖPNV-Anbieter (z. B. Regensburger Verkehrsverbund (RVV), Deutsche Bahn (DB), …)
  • Sportvereinsbeiträge
  • Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios
  • WLAN-Voucher

Wenn Lastschriften notwendig sind, teilen Sie uns bitte folgende Angaben mit: Zahlungsempfänger, IBAN und BIC/SWIFT. Zusätzlich müssen Sie begründen, weshalb die Lastschrift notwendig ist. Bitte nutzen Sie hierfür unser Formblatt. Das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt lassen Sie uns per E-Mail an ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRseXNhLXRtYWxhaXpvcw==, per Fax an (0941) 507-7509 oder schriftlich per Brief zukommen. Alternativ geben Sie es zu unseren Öffnungszeiten ab.

 

Kann ich von der Bezahlkarte Bargeld abheben?

Ja, Sie können von der Bezahlkarte Bargeld abheben. Jede Person in einer Bedarfsgemeinschaft kann monatlich bis zu 50 € abheben. Der vollständige Bargeldbetrag einer Bedarfsgemeinschaft kann mit einer beliebigen Bezahlkarte eines volljährigen Haushaltsmitglieds abgehoben werden.. Das Abheben von Bargeld geht kostenlos an Bankautomaten und in vielen Geschäften an der Kasse.
Abhebungen an Bankautomaten sind jedoch nur zweimal im Monat möglich. Danach ist die Bezahlkarte für weitere Abhebungen gesperrt.

An Kassen von Geschäften (zum Beispiel in Supermärkten) können Sie unbeschränkt oft Geld abheben. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Geschäfte Vorgaben zur Bargeldabhebung haben können (etwa, dass man für mindestens 10 € einkaufen muss, um Geld abheben zu können).

 

Was passiert mit meiner Bezahlkarte, wenn ich umziehen muss?
Bei einem Umzug verbleibt die Bezahlkarte bei Ihnen. Die Bezahlkarte zieht also quasi mit Ihnen um. Bitte informieren Sie aber unbedingt die aufnehmende Behörde darüber, dass Sie bereits eine Bezahlkarte besitzen.

 

Was ist bei Verlust oder Diebstahl der Bezahlkarte zu tun?Sollten Sie Ihre Bezahlkarte verlieren oder sie gestohlen werden, müssen Sie unverzüglich handeln:

Sie können Ihre Bezahlkarte online unter https://meine.bezahlkarte.eu sowie über die Bezahlkarten-App selber vorübergehend sperren.
Sollten Sie die Bezahlkarte wiederfinden, können Sie diese unter https://meine.bezahlkarte.eu oder in der Bezahlkarten-App wieder selber entsperren.

 

Das Sperren der Bezahlkarte geht auch telefonisch unter der Telefon-Nr. 116 116 des Sperr-Notrufs (gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz; aus dem Mobilfunknetz und aus dem Ausland können Gebühren anfallen). Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.sperr-notruf.de.
Das Sperren geht auch über die Sperr-App, die kostenlos im Apple App Store sowie dem Google Play Store verfügbar ist. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.sperr-notruf.de/vorsorge.html.

 

Haben Sie die Bezahlkarte endgültig verloren? Dann müssen Sie den Verlust oder Diebstahl in der Asylbewerberleistungsabteilung melden. Die alte Bezahlkarte wird gelöscht und Sie bekommen eine neue Bezahlkarte. Das Guthaben wird auf die neue Bezahlkarte übertragen.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften!

 

Werden die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eventuell gekürzt?

Die Vermögensfreigrenze für eine Asylbewerberin bzw. einen Asylbewerber beträgt 200 €. Wenn Sie zum Ersten eines Monats/Beginn des Bewilligungszeitraums mehr als 200 € auf der Bezahlkarte haben, wird deshalb die Leistung für diesen Monat automatisch gekürzt.

Bei Bedarfsgemeinschaften wird die Leistung automatisch gekürzt, wenn Sie zum Ersten eines Monats/Beginn des Bewilligungszeitraums mehr als 200 € pro Person auf der Bezahlkarte haben.

Die Höhe der Kürzung ist der Betrag, der über 200 € (pro Person) liegt.

 

Wo erhalte ich Hilfe?

Online unter https://meine.bezahlkarte.eu und in der Bezahlkarten-App gibt es einen Support-Chat. Dieser ist in mehreren Sprachen verfügbar.

 

Auch ein Telefonbot in über 100 Sprachen ist immer rund um die Uhr an allen sieben Tagen der Woche für Sie erreichbar. Die Telefonnummer lautet +49 (0) 8161 9654300.

 

Werden die Daten im Zahlungsverkehr mit der Bezahlkarte geschützt? Ist geplant, Auswertungen über das Zahlungsverhalten der Nutzer durchzuführen?

Der Schutz der Daten hat höchste Priorität. Es werden keine personenbezogenen Auswertungen durchgeführt. Lediglich ungewöhnlichen Zahlungsvorgängen, die dem Zahlungsdienstleister auffallen, wird nachgegangen.

Kontakt

Abteilung Asylbewerberleistungen

Bajuwarenstraße 1a
93053 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-1502
(0941) 507-7509
ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRseXNhLXRtYWxhaXpvcw==