Dienstleistungen
Führerschein - Umschreibung einer ausländischen (nicht EWR) Fahrerlaubnis
Bei Vorlage einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis kann die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis beantragt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist hierfür keine theoretische und/oder praktische Prüfung erforderlich. Führerscheine, die von einem Mitgliedsstaat der EU ausgestellt wurden, sind uneingeschränkt gültig. Eine deutsche Fahrerlaubnis muss in diesen Fällen nicht beantragt werden. Allerdings sind ab Wohnsitznahme in Deutschland Befristungen (Klassen C und D) nach deutschem Recht zu beachten.
Eine Übersicht über die Fahrerlaubnisklasssen finden Sie hier.
Aktueller Hinweis: Bitte beachten Sie, dass aufgrund der angespannten Personalsituation Vorsprachen in der Führerscheinstelle derzeit ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich sind und dass bei der Terminvergabe aktuell mit mehreren Monaten Wartezeit gerechnet werden muss. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. drohender Verlust des Arbeitsplatzes) wird abseits der Online-Terminvergabe versucht, eine Lösung zu finden. Bitte schreiben Sie uns in diesen Fällen eine Nachricht an fuehrerscheine@regensburg.de.
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Führerschein
Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (nicht älter als 2 Jahre), wenn Fahrerlaubnis nicht von einem Staat der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung erteilt wurde
Nachweis der Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, wenn Fahrerlaubnis nicht vom einem Staat der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung erteilt wurde
bei Antrag für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE:
- Nachweis des Sehvermögens durch eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung anstelle der Sehtest-Bescheinigung
bei Antrag für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE:
- Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
Hinweis: Das Bundesministerium für Justiz hat die Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung im Internet veröffentlicht.
Die Antragstellung wird in deutscher Sprache abgewickelt. Nutzen Sie daher bei Bedarf eine/n Dolmetscher/in.
Ihre persönliche Anwesenheit ist wegen der Unterschrift bei der Antragstellung erforderlich. Zur Abholung Ihres neuen Führerscheins können Sie auch eine andere Person bevollmächtigen.
Bitte buchen Sie frühzeitig einen Termin in der Führerscheinstelle.
58,10 Euro
Sachgebiet Fahrerlaubniswesen
Johann-Hösl-Straße 11 b
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Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg
(0941) 507-93200
(0941) 507-3387
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