Dienstleistungen
Übernahme von Mitgliedsbeiträgen im Sportverein für Kinder und Jugendliche
Zur Übernahme der Mitgliedsbeiträge von bedürftigen Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren gibt es zwei Möglichkeiten.
Zum Einen kann beim Amt für Jugend und Familie eine Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe gestellt werden.
Falls dieser Antrag nicht genehmigt wird, besteht zum Anderen die Möglichkeit, direkt einen Zuschuss beim Amt für Sport und Freizeit zu beantragen.
Der Antrag muss jeweils von einem Regensburger Sportverein gestellt werden.
Die Bedürftigkeit muss gegeben sein und nachgewiesen werden.
Jürgen Brandl
Amt für Sport und Freizeit
IT-Speicher
Bruderwöhrdstraße 15 b
Zimmer: 311
93055 Regensburg
(0941) 507-1531
(0941) 507-4539
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Peter Hahn
Amt für Sport und Freizeit
IT-Speicher
Bruderwöhrdstraße 15 b
Zimmer: 311
93055 Regensburg
(0941) 507-1531
(0941) 507-4539
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