Logo Stadt Regensburg

Dienstleistungen

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Beschreibung

Rechtsgrundlage: §§ 67 -69 SGB XII

Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind.

Erforderliche Unterlagen
  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Personalausweis
  • Nachweis, welche Kostenübernahme im Rahmen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragt wird
  • aktuelle Einkommensnachweise, z.B. Rentenbescheid, Erwerbseinkommen, Kindergeld oder Unterhalt
  • Mietvertrag und aktuelle Mietzusammensetzung bzw. letztes Mieterhöhungsschreiben des Vermieters bzw. Anpassungsschreiben der Heiz- und Nebenkostenvorauszahlungen
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • ggf. weitere aktuelle Vermögensnachweise (Finanzstatus bei Ihrer Bank bzw. Banken, Sparbücher, sonstige Sparverträge, Wertpapiere, Kapitalversicherungen und deren aktuellen Rückkaufswerte, bei Kfz-Eigentum: Fahrzeugpapiere, aktueller KM-Stand und aktueller Verkehrswert des Fahrzeuges, bei Haus- und Grundbesitz oder Wohn- und Nießbrauchrecht: aktueller Grundbuchauszug, aktueller Verkehrswert, falls innerhalb der letzten 10 Jahren Vermögen veräußert, übergeben oder verschenkt wurde: Übergabe-/Überlassungs- oder Kaufvertrag)
  • aktuelle Versicherungsnachweise (falls Hausrat- und Haftpflichtversicherung vorhanden)

Hinweis:

Werden Kontoauszüge vorgelegt, dürfen bei Ausgaben (nicht jedoch bei Einnahmen) Verwendungszweck und Empfänger einer Überweisung (nicht aber deren Höhe) geschwärzt werden, wenn es sich um besondere Arten von personenbezogenen Daten (§ 67 Abs. 2 Sozialgesetzbuch X - SGB X) handelt. Dies sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben.

Wichtige Hinweise

Besondere Lebensverhältnisse bestehen insbesondere bei:

  • fehlender oder nicht ausreichender Wohnung
  • ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage
  • gewaltgeprägter Lebensumstände
  • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
  • vergleichbare, nachteilige Umstände

Soweit die benatragte Hilfe bereits in anderen Vorschriften des SGB VIII, SGB IX oder SGB XII geregelt ist, geht dies der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten vor.

Eine Leistungsgewährung kommt beispielsweise in Form der Übernahme der Kosten für die Grundreinigung einer Wohnung oder der Übernahme von Mietkosten während einer Inhaftierung in Betracht.

Ansprechpartner/in:

A - Hn Tel. (0941) 507-2503
Hp - Pe Tel. (0941) 507-2504
Pf - Z Tel. (0941) 507-2507

Kontakt

Abteilung Sozialhilfe

Johann-Hösl-Straße 11b
93053 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-1502
(0941) 507-4509
ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRlZmxpaGxhaXpvcw==