Dienstleistungen
Führerschein - Umschreibung einer ausländischen (EWR) Fahrerlaubnis
Ein gültiger und von einem Staat des EWR ausgesteller Führerschein muss nicht umgeschrieben werden. Er berechtigt entsprechend der ausgestellten Fahrerlaubnisklassen zum Fahren mit Kraftfahrzeugen in Deutschland. Allerdings sind ab Wohnsitznahme Befristungen (Klassen C und D) nach deutschem Recht zu beachten. Läuft die Gültigkeit des ausländischen Führerscheins ab, kann die Ausstellung eines deutschen Führerscheins beantragt werden.
Eine Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen finden Sie hier.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
bei Antrag für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE:
- Nachweis des Sehvermögens durch eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
bei Antrag für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE:
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 5 FeV)
Die Antragstellung wird in deutscher Sprache abgewickelt. Nutzen Sie daher bei Bedarf eine/n Dolmetscher/in.
Ihre persönliche Anwesenheit ist wegen der Unterschrift bei der Antragstellung erforderlich. Zur Abholung Ihres neuen Führerscheins können Sie auch eine andere Person bevollmächtigen.
Bitte buchen Sie frühzeitig einen Termin in der Führerscheinstelle.
50,50 Euro