Dienstleistungen
Ausstellung oder Verlängerung von Jagdscheinen
Erteilung eines Jagdscheins für 1 oder 3 Jahre oder Verlängerung
Neuantrag:
- Lichtbild
- Personalausweis
- Zeugnis der bestandenen Jägerprüfung
- Nachweis der Jagdhaftpflicht
- Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheines: siehe Formulare
Verlängerung:
- Jagdschein
- Personalausweis
- Nachweis der Jagdhaftpflicht
- Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheines: siehe Formulare
Nach Eingang des Antrags und aller notwendigen Unterlagen meldet sich der/die Sachbearbeiter/in telefonisch zur Terminvereinbarung für die Abholung des Jagdscheins.
Die Bezahlung erfolgt mit EC-Karte/Überweisung.
Im Foyer des Gebäudes Bruderwöhrdstraße 15 b, 93055 Regensburg, liegen zusätzlich ausgedruckte Antragsformulare für die Erteilung/Verlängerung des Jagdscheines.
Nachfragen unter Telefonnummer: (0941) 507-3312
Die Ausweise können in Zimmer 2.012 abgeholt werden.
Einjahres- Jagdschein: 60.-€,
Dreijahres-Jagdschein: 150.-€
§ 15 Bundesjagdgesetz
Heike Sedlmeier
Umweltamt
IT-Speicher
Bruderwöhrdstraße 15 b
Zimmer: 2.012
93055 Regensburg
(0941) 507-3312
(0941) 507-4319
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