Dienstleistungen
Bildungs- und Teilhabepaket
Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien haben einen Anspruch auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe und können zu diesem Zweck Leistungen beantragen.
Diese Leistungen sind möglich:
- Kosten für Ausflüge von Schulen oder KiTas
- Kosten für Klassenfahrten
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- Ergänzende angemessene Lernförderung
- Schülerbeförderung
- gemeinschaftliches Mittagessen in Schule und KiTa,
- Aufwendungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, haben keinen Anspruch auf Leistungen für Bildung.
Ausnahme: Leistungen zur Teilhabe im Bereich Kultur, Sport und Freizeit werden nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezahlt.
Die nachfolgenden Informationen zeigen, wer die Leistungen bekommen kann und an wen Sie sich wenden müssen.
Sachgebiet Förderung in Kindertageseinrichtungen, Bildungs- und Teilhabepaket (FTE/BuT)
Richard-Wagner-Straße 20
93055 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg
(0941) 507-4766
(0941) 507-4519
ZWQuZ3J1YnNuZWdlUiRuZWdudXRzaWVMLWVsbGVpem5hbmlG