Dienstleistungen
Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen zur Absicherung von Baustellen - Normalverfahren
Für die Durchführung von Arbeiten im Straßenraum, zur Durchführung von Straßenbauarbeiten und zur Durchführung von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, ist durch die durchführende Baufirma ein Antrag auf Erteilung einer Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen zur Absicherung der Baustelle erforderlich.
Beispiele sind das Aufstellen eines Baukrans, die Einrichtung eines Materiallagers, das Aufstellen eines Baugerüstes.
- Lageplan, -skizze
- Luftbild mit Eintragung des Baufeldes/der Abstell- und Lagefläche
- Verkehrszeichenplan
- Markierungsplan
- Lichtsignalanlagenplan mit Phasenablauf
- Umleitungsplan
- Bauphasen-Auflistung
- RSA-Schulungszertifikat des Verantwortlichen vor Ort bzw. der Verkehrssicherungsfirma
Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
Der Gültigkeitszeitraum ist antragsabhängig.
Es ist darauf zu achten, dass in erster Linie Privatgrund als Nutzfläche in Anspruch genommen werden muss.
50,00 € bis 150 €
je nach Umfang und Dauer
§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 Buchst. a StVG, § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 6 StVO
Straßenverkehrsabteilung
Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg
(0941) 507-93200
(0941) 507-3389
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