Dienstleistungen
Anordnung von Beschilderungen auf Privatgrund
Beschreibung
Ist eine amtliche Beschilderung privater Grundstücksflächen, auf denen tatsächlich öffentlicher Straßenverkehr stattfindet, zwingend geboten, bedarf dies der Anordnung amtlicher Verkehrszeichen.
Für die Beschaffung und Unterhaltung der Verkehrszeichen ist dann der private Grundstückseigentümer verantwortlich.
Erforderliche Unterlagen
- Lageplan, -skizze
- Luftbild mit Eintragung des betroffenen Grundstücks
- Eigentumsnachweis
- Verkehrszeichenplan
Fristen/Dauer
keine Fristen
Gültigkeitszeitraum ohne zeitliche Beschränkung
Wichtige Hinweise
Der Antrag auf Anordnung von Beschilderungen auf Privatgrund kann formlos gestellt werden.
Gebühren
- 100,00 € bei Normalfall
- 200,00 € ab 20 Verkehrszeichen
Rechtsgrundlage
§ 45 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 9 Satz 1 StVO
Kontakt
Straßenverkehrsabteilung
Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg
(0941) 507-93200
(0941) 507-3389
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