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Dienstleistungen

Anordnung von Beschilderungen auf Privatgrund

Beschreibung

Ist eine amtliche Beschilderung privater Grundstücksflächen, auf denen tatsächlich öffentlicher Straßenverkehr stattfindet, zwingend geboten, bedarf dies der Anordnung amtlicher Verkehrszeichen.

Für die Beschaffung und Unterhaltung der Verkehrszeichen ist dann der private Grundstückseigentümer verantwortlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan, -skizze
  • Luftbild mit Eintragung des betroffenen Grundstücks
  • Eigentumsnachweis
  • Verkehrszeichenplan
Fristen/Dauer

keine Fristen

Gültigkeitszeitraum ohne zeitliche Beschränkung

Wichtige Hinweise

Der Antrag auf Anordnung von Beschilderungen auf Privatgrund kann formlos gestellt werden.

Gebühren

  • 100,00 € bei Normalfall
  • 200,00 € ab 20 Verkehrszeichen

Rechtsgrundlage

§ 45 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 9 Satz 1 StVO

Kontakt

Straßenverkehrsabteilung

Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg

(0941) 507-93200
(0941) 507-3389
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