Dienstleistungen
Verlust von Waffen, Munition oder waffenrechtlichen Dokumenten
Beschreibung
Der Verlust einer Waffe, der Verlust von Munition oder der Verlust einer waffenrechtlichen Erlaubnisurkunde (z. B. Waffenbesitzkarte, Waffenschein) ist unverzüglich anzuzeigen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- bei Verlust von Waffen: Waffenbesitzkarte und ggfs. Europäischen Feuerwaffenpass jeweils im Original
Fristen/Dauer
Die Anzeige hat unverzüglich zu erfolgen.
Wichtige Hinweise
- Es kann der Verlust mehrerer Waffen/Munition und Erlaubnisdokumente gleichzeitig angezeigt werden.
- Mit der Anzeige kann auch die Ausstellung von Ersatzdokumenten beantragt werden.
- Werden Waffen und/oder Erlaubnisdokumente wieder aufgefunden, muss dies bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Evtl. ausgestellte Ersatzdokumente sind dann wieder zurückzugeben.
- Die Antragstellung ist digital mit der BayernID möglich, s. untenstehender Link auf den Online-Service.
- Alternativ können Sie auch persönlich im Amt vorsprechen. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.
Gebühren
Für die Anzeige selbst entstehen keine Kosten. Allerdings ist die Austragung aus den Erlaubnisdokumenten kostenpflichtig (nach Anzahl der Waffen).
Datenschutz
Rechtsgrundlage
§ 37 b Abs. 3 WaffG
Dienstleistung online
Kontakt
Inge Frank
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 102
93053 Regensburg
(0941) 507-1325
(0941) 507-2329
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zusätzliche Kontaktinfos
Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.