Logo Stadt Regensburg

Dienstleistungen

Verlust von Waffen, Munition oder waffenrechtlichen Dokumenten

Beschreibung

Der Verlust einer Waffe, der Verlust von Munition oder der Verlust einer waffenrechtlichen Erlaubnisurkunde (z. B. Waffenbesitzkarte, Waffenschein) ist unverzüglich anzuzeigen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • bei Verlust von Waffen: Waffenbesitzkarte und ggfs. Europäischen Feuerwaffenpass jeweils im Original

Fristen/Dauer

Die Anzeige hat unverzüglich zu erfolgen.

Wichtige Hinweise

  • Es kann der Verlust mehrerer Waffen/Munition und Erlaubnisdokumente gleichzeitig angezeigt werden.
  • Mit der Anzeige kann auch die Ausstellung von Ersatzdokumenten beantragt werden. 
  • Werden Waffen und/oder Erlaubnisdokumente wieder aufgefunden, muss dies bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Evtl. ausgestellte Ersatzdokumente sind dann wieder zurückzugeben.
  • Die Antragstellung ist digital mit der BayernID möglich, s. untenstehender Link auf den Online-Service.
  • Alternativ können Sie auch persönlich im Amt vorsprechen. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.

Gebühren

Für die Anzeige selbst entstehen keine Kosten. Allerdings ist die Austragung aus den Erlaubnisdokumenten kostenpflichtig (nach Anzahl der Waffen).

Rechtsgrundlage

§ 37 b Abs. 3 WaffG

Kontakt

Inge Frank

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 102
93053 Regensburg

(0941) 507-1325
(0941) 507-2329
ZWQuZ3J1YnNuZWdlUiRlZ25JLmtuYXJG

zusätzliche Kontaktinfos

Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.