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Dienstleistungen

Unbrauchbarmachung von Waffen

Beschreibung

Dauerhaft unbrauchbar gemacht oder zerstört sind Waffen oder deren wesentliche Teile dann, wenn die Schussfähigkeit oder Funktion mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen nicht wieder hergestellt werden kann und die technischen Vorgaben der EU-Deaktivierungsdurchführungsverordnung erfüllt sind. Dies ist bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Deaktivierungsbescheinigung (amtlich beglaubigte Kopie) oder Nachweis über die Vernichtung der Waffe (z.B. Vorlage der zerstörten Waffe oder detaillierte bildtechnische Dokumentation des Zerstörungsprozesses)
  • Vollmacht/Tätigkeitsnachweis falls der Anzeigende nicht der Erlaubnisinhaber ist, z.B. Insolvenz-/Zwangsverwalter, amtlich bestellter Betreuer
Fristen/Dauer

Die Unbrauchbarmachung bzw. die Vernichtung von Waffen ist innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.

Wichtige Hinweise

  • Die Antragstellung ist digital mit der BayernID möglich, s. untenstehender Link auf den Online-Service.
  • Alternativ können Sie auch persönlich im Amt vorsprechen. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.

Gebühren

Für die Anzeige selbst entstehen keine Kosten. Allerdings ist die Austragung aus den Erlaubnisdokumenten kostenpflichtig (nach Anzahl der Waffen).

Rechtsgrundlage

§ 37 Abs. 2 WaffG

Kontakt

Inge Frank

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 102
93053 Regensburg

(0941) 507-1325
(0941) 507-2329
ZWQuZ3J1YnNuZWdlUiRlZ25JLmtuYXJG

zusätzliche Kontaktinfos

Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung.