Dienstleistungen
Hilfe zur Erziehung
Beim Sozialpädagogischen Fachdienst können Sie Hilfe zur Erziehung beantragen.
Hilfen zur Erziehung haben das Ziel, in Familien Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten und können von den Personensorgeberechtigen beantragt werden. Die verschiedenen Formen möglicher Hilfen zur Erziehung sind rechtlich im achten Sozialgesetzbuch verankert (§§ 27 Abs. 2, 29-35 SGB VIII). Darüber hinaus gibt es weitere Leistungen, z.B. ein Mutter-/Vater-Kind-Haus für junge Eltern, die Unterstützung benötigen (§ 19 SGB VIII) oder Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII).
Diese Hilfen zur Erziehung können Sie unter anderem bei uns beantragen:
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Erziehungsbeistand
- Heimerziehung
- Erziehung in einer Tagesgruppe
- Hilfe für junge Volljährige
- Soziale Gruppenarbeit
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Gemeinsame Unterbringung Mutter/Vater und Kind
Eingliederungshilfen (z.B. Schulbegleitung) finden Sie unter der Dienstleistungsseite "Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung".
Abteilung Zentrale Soziale Dienste
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