Dienstleistungen
Nachbeurkundung einer Eheschließung
Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich überall auf der Welt heiraten. Als Nachweis über die im Ausland geschlossene Ehe dient die dort ausgestellte Urkunde. Für die Verwendung der ausländischen Eheurkunde in Deutschland ist möglicherweise eine Übersetzung notwendig. Informationen über Überbeglaubigungen (Apostille, Legalisation) erhalten Sie bei den zuständigen deutschen Auslandsvertretungen.
Eine Verpflichtung, die Ehe registrieren zu lassen besteht nicht, da es in Deutschland kein förmliches Anerkennungsverfahren für ausländische Eheschließungen gibt. Dennoch kann es sinnvoll sein, die im Ausland geschlossene Ehe in einem deutschen Personenstandsregister eintragen zu lassen.
Der Eintrag in das Eheregister kann bei dem Standesamt Ihres Wohnsitzes oder bei dem Standesamt Ihres letzten Wohnsitzes vor Umzug ins Ausland beantragt werden.
Wir stellen Ihnen unter dem folgenden Link einen Online-Antrag zur Verfügung:
Bitte beachten Sie zu diesem Online-Antrag folgende Hinweise:
Sie haben die Möglichkeit, den Online-Antrag entweder als PDF.-Dokument vollständig auszufüllen, diesen im Anschluss herunterzuladen, auszudrucken und mit Ihrer Unterschrift versehen per Post an uns zu senden oder Sie nutzen die Möglichkeit, sich mittels BayernID online zu authentifizieren. In diesem Fall wird uns Ihr Antrag online übermittelt. Für die Authentifizierung mittels BayernID können Sie sowohl die Online-Ausweisfunktion, Ihr Elster-Zertifikat als auch eine Europäische Online-ID nutzen.
Bitte beachten Sie außerdem, dass für die Eintragung in das Personenstandsregister die maßgeblichen Urkunden derzeit noch im Original vorgelegt werden müssen. Die Uploadfunktion ist aktuell nur freigeschaltet, wenn Sie sich mittels BayernID authentifiziert haben. Aktuell nutzen wir hochgeladene und online übermittelte Dokumente zur Vorbereitung Ihrer Nachbeurkundung.
Am Ende Ihres Antrages wird Ihnen eine Liste der Dokumente angezeigt, die für Ihren Nachbeurkundungsantrag grundsätzlich im Original vorzulegen sind. Bitte beachten Sie, dass das Standesamt sich bei Unklarheiten die Nachforderung weiterer Originalunterlagen vorbehält. Im unteren Teil dieser Internetseite finden Sie eine allgemeine Auflistung der notwendigen Dokumente.
___________________________________________
Postanschrift:
Stadt Regensburg
Standesamt - Nachbeurkundung Ehe
D.-Martin-Luther-Straße 3
93047 Regensburg
In der Regel ist es nicht möglich, vor einem ausländischen Standesbeamten eine in Deutschland wirksame Ehenamensbestimmung abzugeben. Sofern Sie nach der Eheschließung auch im deutschen Rechtsbereich einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen, ist entweder eine gemeinsame Ehenamensbestimmung vor dem zuständigen Standesbeamten/in in Regensburg oder vor dem Konsularbeamten/in der zuständigen Auslandsvertretung notwendig.
Bei Fragen hierzu beraten wir Sie gerne telefonisch unter der Telefonnummer 0941/507-4341 oder -1343.
Die Nachbeurkundung der Eheschließung im Ausland ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr hängt von den jeweiligen persönlichen Gegebenheiten ab und wird im Rahmen der Nachbeurkundung festgesetzt. Vor Aushändigung oder Versand der Urkunden, bitten wir Sie, die Gebühren vorab zu überweisen.
Beispiel:
Eheschließung im Ausland durch zwei deutsche Staatsangehörige, beide wohnhaft in Regensburg, ledig, eine deutsche Eheurkunde.
Gebühr: 67,00€
Beispiel 2:
Eheschließung im Ausland durch eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit und eine Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit, beide wohnhaft in Regensburg, ledig, eine deutsche Eheurkunde.
Gebühr:
97,00€
Personenstandsgesetz, Kostengesetz, Kostenverzeichnis
Sachgebiet Standesamtswesen
D.-Martin-Luther-Straße 3
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg
(0941) 507-1342
(0941) 507-4348
ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0bWFzZWRuYXRz
ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0bWFzZWRuYXRz - Tel. +49 (0)941/507-4341 oder -1343