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Dienstleistungen

Lebensbescheinigung

Beschreibung

Wer eine Rente von einem ausländischen Rentenversicherungsträger erhält, wird jährlich zur Übersendung einer Lebensbescheinigung aufgefordert.

Nur nach persönlicher Vorsprache kann bestätigt werden, dass eine Person am Leben ist. Wenn die persönliche Vorsprache nicht möglich ist, kann nur bescheinigt werden, dass der Antragsteller in den Meldedaten als "lebend" geführt wird.

Falls der Rentenversicherungsträger eine Unterschriftsbeglaubigung verlangt, ist die persönliche Vorsprache zwingend.

Erforderliche Unterlagen
  • Amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
  • Formular des Rentenversicherungsträgers
Kontakt

Bürgerbüro Stadtmitte

D.-Martin-Luther-Straße 3
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-3333
(0941) 507-3889
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