Dienstleistungen
Elektronischer Aufenthaltstitel für Ausländerinnen und Ausländer - eAT
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) stellt eine zeitlich befristete oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis dar. Er ist an einen bestimmten Aufenthaltszweck gebunden und wird drittstaatsangehörigen Personen auf Antrag erteilt.
Da sich die Aufenthaltserlaubnis stets am Aufenthaltszweck orientiert, sind je nach Einzelfall unterschiedliche Dokumente und Nachweise einzureichen.
Genauere Aufkünfte, welche Unterlagen Sie für die Erteilung oder Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels benötigen, erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde.
In Deutschland werden Aufenthaltstitel seit dem 1. September 2011 bis auf wenige Ausnahmennur noch als elektronische Aufenthaltstitel erteilt.
Der eAT in Form einer Scheckkarte wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Im Karteninneren befindet sich ein kontaktloser Chip, auf dem die biometrischen Merkmale (Lichtbild und Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen und Auflagen, sowie die die persönlichen Daten gespeichert sind. Darüber hinaus enthält der Chip die Möglichkeit, einen elektronischen Identitätsnachweis sowie eine qualifizierte elektronsiche Signatur zu nutzen.
Für die Beantragung des eAT und Abgabe der Biometriemerkmale müssen Sie persönlich vorsprechen. Die Abgabe von Fingerabdrücken ist erst ab dem sechsten Lebensjahr erforderlich.
Bis zum 31. August 2011 erteilte Aufenthaltstitel, die als Etikett in die Reisedokumente eingeklebt wurden, behalten bis längstens 31. August 2021 ihre Gültigkeit.
Die Wartezeit nach der Beantragung des eAT beträgt vier bis sechs Wochen, in Einzelfällen kann die Bearbeitungszeit auch deutlich länger andauern.
Sobald uns Ihr eAT von der Bundesdruckerei übersandt wurde und an Sie ausgehändigt werden kann, erhalten Sie eine Abholbenachrichtigung von uns.
Wenn Sie ihren elektronischen Aufenthaltstitel nicht persönlich abholen können und eine dritte Person mit der Abholung beauftragen wollen, benötigt diese eine Vollmacht zur Abholung. Das hierfür benötigte Formblatt finden Sie auf dieser Seite in der Rubrik Formulare.
Um Ihnen lange Wartezeiten bei der Abholung ihres elektronischen Aufenthaltstitels zu ersparen, haben wir einen Abholschalter mit separatem Nummernkreis für Sie eingerichtet.
Abteilung Ausländerangelegenheiten
Maximilianstraße 26
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg
(0941) 507-2777
(0941) 507-2779
ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRuZXRpZWhuZWdlbGVnbmFyZWRuZWFsc3Vh