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Kulturpreis und Kulturförderpreise 2025

Stadt Regensburg bittet um Einreichungen

Fotografie – Die Preisträgerinnen und Preisträger der Kulturpreisverleihung 2024 mit Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer und Kulturreferent Wolfgang DerschDie Preisträgerinnen und Preisträger mit Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer und Kulturreferent Wolfgang Dersch © Bilddokumentation Stadt Regensburg

Kulturpreis und Kulturförderpreise 2025: Stadt Regensburg bittet um Einreichungen

Auch im Jahr 2025 verleiht die Stadt Regensburg einen Kulturpreis und drei Kulturförderpreise, die kulturelle und künstlerische Leistungen würdigen, die in einem engen Bezug zu Regensburg stehen. Mit diesen besonderen Auszeichnungen honoriert die Stadt Regensburg die Exzellenz, Bedeutung und Strahlkraft von Künstlerinnen und Künstlern, Kulturgestalterinnen und -gestaltern sowie Kulturinstitutionen.

Bis Dienstag, 20. Mai 2025, können Einreichungen an das Kulturreferat der Stadt Regensburg gerichtet werden.

Kulturpreis für überragende Leistung im Kulturbereich

Der Kulturpreis wird an Persönlichkeiten und Institutionen vergeben, die sich in hervorragender Weise um das kulturelle Leben der Stadt Regensburg verdient gemacht haben. Der Preis ist die Auszeichnung für ein besonderes Lebenswerk oder eine überragende Leistung im Kulturbereich.

Kulturförderpreis für den künstlerischen Nachwuchs

Die 1971 geschaffenen Kulturförderpreise werden unter Berücksichtigung des künstlerischen Nachwuchses an Einzelpersonen, Gruppierungen oder Vereinigungen verliehen, die das kulturelle Leben in der Stadt Regensburg gestalten und fördern.

Änderung der Satzung über Auszeichnungen der Stadt Regenburg

Mit Beschluss des Stadtrats vom 25. Juli 2024 wurde die Satzung über Auszeichnungen der Stadt Regenburg und somit auch die Voraussetzungen zur Verleihung des Kulturpreises und der Kulturförderpreise geändert.

Denn Kunst und Kultur zeichnen sich nicht nur durch eine Vielfalt und Diversität an Arbeitsweisen und Menschen aus, sondern das Aufgreifen von ästhetischen, wissenschaftlichen, gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen, die neue Perspektiven für zukünftige Positionen bieten, prägen ihre Methoden und Arbeitsweisen. Gerade zeitgenössische Ansätze zielen verstärkt darauf ab, Disziplinen wie Sparten kollaborativ zu vernetzen, um Möglichkeiten für starke wechselseitige Impulse zwischen etablierten Forschungsfeldern in den Künsten, Gestaltung und Wissenschaften zu schaffen. Sie repräsentieren eine Ästhetik der Veränderung, die an inter- wie transdisziplinäre Schnittstellen anknüpft und in experimenteller Weise Zukunftshorizonte eröffnet.

Auch die Einreichungen für den Kulturpreis wie die Kulturförderpreise der Stadt Regensburg spiegeln diese Tendenzen in künstlerischer Praxis wie akademischer Lehre wider. Deshalb erweitert und definiert die Satzung über Auszeichnungen der Stadt Regensburg in § 7 Abs. 1 die aufgeführten Gebiete:

„Der Kulturpreis und die Kulturförderpreise werden jährlich verliehen für Leistungen in den Sparten der bildenden, darstellenden, ausübenden und angewandten Künste und deren angrenzenden Disziplinen, wie insbesondere beispielsweise Literatur, Musik, Malerei und Bildhauerei, Grafik, Fotografie und Film, Theater und Tanz, Architektur, Baukultur und Design, aber auch in zeitgenössischen Bereichen wie beispielsweise medienbasierten, transdisziplinären und prozessorientierten Kunstformen oder installativen, ortsbezogenen und performativen Praktiken.“

Geänderte Kriterien und Einreichmodalitäten für die Kulturförderpreise

Zudem hat der Kulturbeirat den Vorschlag eingebracht, das Profil der Kulturförderpreise als Auszeichnung für den künstlerischen Nachwuchs zu schärfen und mit einer verbindlichen Altersgrenze von maximal 34 Jahren konkret festzulegen. Ziel ist es, vielversprechende Talente, die über außergewöhnliche Begabung verfügen und auch für die Zukunft bedeutsame Leistungen erwarten lassen, am Beginn ihrer Karriere zu unterstützen. Des Weiteren wurde festgehalten, die geografischen Voraussetzungen nicht nur auf den Wohnsitz zu reduzieren, sondern um den Wirkungskreis des künstlerischen Schaffens der jeweiligen Einzelpersonen, Gruppierungen oder Vereinigungen zu ergänzen. Die neuen Regelungen der Satzung über Auszeichnungen der Stadt Regensburg in § 7 Abs. 3 lauten wie folgt:

„Die Verleihung an Einzelpersonen kann erfolgen, wenn sie in Regensburg leben oder wirken und bei Ende der Einreichungsfrist das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Personengruppen können ausgezeichnet werden, wenn die Mehrheit der Mitglieder durch Wohnsitz oder Werk mit der Stadt Regensburg verbunden ist und bei Ende der Einreichungsfrist das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Vereinigungen sollen ihren Sitz in der Stadt Regensburg haben.“

Der Kulturbeirat hat es sich darüber hinaus zum Ziel gesetzt, mindestens zwei der drei Kulturförderpreise an Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstler oder Gruppierungen zu verleihen. Dementsprechend wir nur einer der drei Kulturförderpreise bei auszeichnungswürdigen Vorschlägen an Vereinigungen vergeben.

Bevorzugt digitale Einreichungen bis zum 20. Mai 2025

Mögliche Kandidatinnen und Kandidaten für die Verleihung des Kulturpreises sind für die Auszeichnung mittels eines Empfehlungsschreibens vorzuschlagen. Zudem sind Vita, Œuvre, Pressestimmen und Würdigung durch Persönlichkeiten oder Institutionen beizugeben.

Für die Kulturförderpreise ist neben diesem Weg auch eine Eigenbewerbung mit Motivationsschreiben möglich. Hier ist ebenfalls ein Portfolio aus Vita, Œuvre, Pressestimmen und gegebenenfalls Würdigung durch Persönlichkeiten oder Institutionen einzureichen.

Die Bewerbungen mit vollständigen Unterlagen sind digital über folgenden Link oder in Ausnahmefällen postalisch an die Stadt Regensburg (Kulturreferat, Haidplatz 8, 93047 Regensburg) zu richten. Einsendeschluss ist jeweils Dienstag, der 20. Mai 2025.

Fotografie - Regina Hellwig-Schmid mit Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer und Kulturreferent Wolfgang Dersch bei der PreisverleihungFotografie - Regina Hellwig-Schmid