Kulturdatenbank
Fürst Alexander Ferdinand von Thurn und Taxis
Fürst Alexander Ferdinand von Thurn und Taxis
Museen der Stadt Regensburg
1704 – 1773
Fürst Alexander Ferdinand von Thurn und Taxis war in den Jahren von 1743 bis 1745 und von 1748 bis zu seinem Tod Prinzipalkommissar und Vertreter des Reichsoberhauptes am Immerwährenden Reichstag in Regensburg. Auf das Amt des Generalpostmeisters wurde Ferdinand schon in seiner Kindheit durch ein Jurastudium vorbereitet. Als Generalpostmeister im Heiligen Römischen Reich war er Führungskraft der Kaiserlichen Reichspost und der Post in den Österreichischen Niederlanden von 1739 bis zu seinem Tod.
Nach dem Rücktritt des Prinzipalkommissars Joseph Wilhelm Ernst von Fürstenberg-Stühlingen, dessen Tochter er Jahre später in dritter Ehe heiraten sollte, und dem Umzug des Immerwährenden Reichstags von Regensburg nach Frankfurt, übernahm Alexander Ferdinand unter Karl VII. das Amt (1743-1745).
Der Tod des Kaisers Karl VII. und die Krönung Franz Stephans von Lothringen zum Kaiser Franz I. hatten zur Folge, dass der Immerwährende Reichstag von Frankfurt zurück nach Regensburg verlagert wurde und Alexander Ferdinand kurzzeitig sein Amt verlor. Nach einigen Umständen war es ihm erlaubt, von Frankfurt nach Regensburg umzusiedeln, wo er im Jahr 1748 seine zweite Amtsführung als Prinzipalkommissars unter Franz I. antreten durfte.
Sein Hof von Thurn und Taxis wurde noch im selben Jahr von Frankfurt nach Regensburg verlegt, und er begann zudem als Stellvertreter des Kaisers beim Immerwährenden Reichstag mitzuwirken. Obwohl Alexander Ferdinand weiterhin ein landesloser Fürst war, durfte er in das Reichsfürstenkollegium eintreten. Nach seinem Tod 1773 übernahm sein Sohn Karl Anselm das Amt des Generalpostmeisters und Prinzipalkommissars.
Internetpräsenz Deutsche Biographie (letzter Zugriff am 29.10.2014).