Drohnenflüge
Alle Infos rund um Drohnenflüge über Regensburg
Bei dem Betrieb von Drohnen (unbemannte Luftfahrzeugsysteme - UAS) müssen die Regelungen der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 (UAS-Regulation) beachtet werden.
Hierbei wird unterschieden zwischen dem Betrieb in der „offenen“ Kategorie, für den Sie keine Genehmigung einer Luftfahrtbehörde benötigen und dem Betrieb in der „speziellen“ Kategorie, für den Sie eine Betriebsgenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde benötigen.
Zuständige Luftfahrtbehörde für diese Genehmigung ist die Landesluftfahrtbehörde, in der Sie oder Ihr Unternehmen den Hauptwohn- bzw. Firmensitz haben, nicht der Ort, an dem der Drohnenbetrieb stattfindet. Einige Bundesländer, zu denen auch der Freistaat Bayern gehört, haben diese Zuständigkeit an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) abgegeben.
Drohnenbetreiber aus dem EU-Ausland, die über eine Genehmigung für die „spezielle“ Kategorie des Mitgliedsstaates verfügen, in dem sie als UAS-Betreiber registriert sind, müssen diese durch das Luftfahrt-Bundesamt bestätigen lassen, bevor der Drohnenbetrieb in dieser Kategorie in Regensburg möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass beim Drohnenbetrieb in der „offenen“ Kategorie wie auch in der „speziellen“ Kategorie die besonderen Betriebsbedingungen zu beachten sind, die für geografische UAS-Gebiete gelten. Diese sind in § 21h Abs. 3 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) festgelegt.
Bei Dreharbeiten auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie für den Einsatz einer Drohne benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Diese erhalten Sie im Sachgebiet Sondernutzung bei der Stadtkämmerei über die Mailadresse ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRnbnV6dHVucmVkbm9z
Auskünfte und Informationen zur Sondernutzungserlaubnis erhalten Sie über die Tel.-Nr. (0941) 507-7205 bzw. 507-7206.
Weitere Informationen
- Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (di-pul) mit einem Map Tool zur Identifizierung von geografischen UAS-Gebieten
- Website des Luftfahrt-Bundesamtes mit Kontaktdaten, Leitfäden für das Genehmigungsverfah-ren und Antragsformularen