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Verfahrenslotse

Was ist Verfahrenslotse und was sind seine Aufgaben?

Der Verfahrenslotse unterstützt junge Menschen und ihre Familien unabhängig dabei, ihre Ansprüche auf Leistungen der Eingliederungshilfe zu verwirklichen und ihre Rechte in Anspruch zu nehmen.

Für wen

  • für alle Kinder, Jugendlichen und junge Menschen bis 27 Jahre mit (drohender) Behinderung
  • ihre Mütter und Väter
  • ihre Personensorge- und Erziehungsberechtigte
  • ihre gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuer

Beratung zu Leistungen der Eingliederungshilfe

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsplatz
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
  • Leistungen zur Sozialien Teilhabe

Die Beratung hierzu umfasst

  • Beratung zur Frage, ob Leistungen der Eingliederungshilfe für den jungen Menschen in Betracht kommen können
  • Beratung zu individuellen Leistungen der Eingliederungshilfe, die wegen einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung geltend gemacht werden
  • Begleitung und Unterstützung bei der Antragsstellung, dem Kontakt mit Trägern der Eingliederungshilfe
  • Beratung zu Leistungsformen der Eingliederungshilfe
  • Unterstützung bei Fragen zur bereits bestehenden Eingliederungshilfen
  • Informationen zu Prozessen der Hilfegewährung bei Eingliederungshilfen
  • Informationen zu und Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Rechten
  • Vernetzung mit regionalen Beratungsstellen und Kooperationspartnern rund um Themen der Eingliederungshilfe und Teilhabe

Unsere Beratung ist

  • unabhängig
  • freiwillig
  • kostenlos
  • vertraulich
  • auf ihre individuellen Fragen rund um Themen der Eingliederungshilfe und Teilhabe abgestimmt

Wir beraten und begleiten

  • telefonisch
  • online
  • im Büro
  • Hausbesuche
  • zu den Trägern der Eingliederungshilfe und andere Beratungsstellen

Gesprächstermine finden nach vorherige Vereinbarung statt. 

Wie kann ein Verfahrenslotse in Anspruch genommen werden?

Mit uns kann man (ohne Antrag) durch einen Anruf oder E-Mail, Kontakt aufnehmen.

Rechtliche Grundlage für Verfahrenslotsen und Verfahrenslotsinnen

§ 10b SGB VIII Verfahrenslote (Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe)

Verfahrenslotsin

Jivka Eisenstein
M. Ed. (Univ.), Sozialpädagogin B. A.

Amt für Jugend und Familie

Richard-Wagner-Str. 17
93055 Regensburg
Telefon (0941) 507-95103
Telefax (0941) 507-5789
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