Kommunale Wärmeplanung
Die Stadt Regensburg hat sich im Green Deal die Selbstverpflichtung auferlegt, gesamtstädtisch bis 2035 klimaneutral zu sein. Die Wärmewende ist einer der wichtigsten Bausteine der Energiewende. So entfallen in Regensburg rund 60 Prozent des Endenergieverbrauchs auf den Wärmesektor, wobei dieser zu knapp 90 Prozent mit fossilen Energieträgern gespeist wird. Ein zügiges Vorrankommen in der Wärmewende ist daher unabdingbar, damit die gesamtstädtische Energiewende gelingen kann.
Die Wärmewende besitzt darüber hinaus eine sehr hohe gesellschaftliche Relevanz, da die gesamte Stadtbevölkerung hiervon betroffen ist und gegebenenfalls finanzielle Härten für Einzelne entstehen können. Die Stadt hat in diesem Prozess eine Schlüsselrolle inne, da sie die Planungshoheit besitzt, die Rolle des Multiplikators einnehmen muss, damit neue Wärmenetze entstehen können, sowie ihrer soziale Verantwortung nachkommen muss.
Kommunale Wärmeplanung als neue Pflichtaufgabe
Die Bundesregierung hat im November 2023 das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verabschiedet. Es verpflichtet flächendeckend alle Gemeinden in Deutschland einen sog. kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Die kommunale Wärmeplanung wird somit zu einer neuen kommunalen Pflichtaufgabe (§4 WPG).
Ziel des Gesetzes ist es, im Wärmesektor konsequent Energie einzusparen sowie bis spätestens 2045 die Wärmeversorgung klimaneutral auszugestalten (§1 WPG). Dabei wird vom Gesetzgeber ganz klar der Aufbau neuer Wärmenetze zur Wärmeversorgung favorisiert. Der Bau und Betrieb neuer Wärmenetze ist planungsrechtlich im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit (§2 WPG). Somit genießen Wärmenetze und ihre Komponenten in der Abwägung Vorrang über andere konkurrierende Belange in der Bauleitplanung. Der Anteil an erneuerbaren Energien in neuen Wärmenetzen muss mindestens 65 Prozent betragen (§30 WPG).
Das Wärmeplanungsgesetz regelt sehr detailliert, wie die Planungen zum kommunalen Wärmeplan ablaufen müssen (§13 WPG). Die einzelnen Planungsschritte werden in Kurzvideos der Deutschen Energie-Agentur anschaulich erklärt. Der Inhalt und die Erscheinungsform des Wärmeplans sind in der Anlage 2 des Wärmeplanungsgesetzes detailliert beschrieben.
Die Stadtverwaltung hat damit begonnen, den kommunalen Wärmeplan in Eigenregie zu erarbeiten.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Kommunalen Wärmeplanung sind hier zu finden: Green Deal Regensburg.
Weitere Informationen
Ihre Ansprechpartner
- Michael Bachseitz
Amt für Stadtentwicklung
Neues Rathaus
D.-Martin-Luther-Straße 1
Zimmer: 1.064
93047 Regensburg
Telefon (0941) 507-1668
Mail ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRlZG5ld2VpZ3JlbmU= - Armin Mayr
Amt für Stadtentwicklung
Neues Rathaus
D.-Martin-Luther-Straße 1
Zimmer: 1.058
93047 Regensburg
Telefon (0941) 507-1661
Mail ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRlZG5ld2VpZ3JlbmU=