Sterbefall - FAQ
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zur Beurkundung von Sterbefällen.
Ein Termin für die Bestattung soll erst vereinbart werden, wenn dem beauftragten Bestattungsunternehmen die Todesbescheinigung mit der Zurückstellung nach § 7 Personenstandsverordnung (PStV) vorliegt.
Seit 01. Januar 2022 müssen der nicht-vertrauliche Teil der Todesbescheinigung (Blatt 1 und 2) sowie der vertrauliche Teil der Todesbescheinigung von den Bestattungsunternehmen persönlich und zusammen mit den übrigen Dokumenten (Sterbefallanzeige, urkundliche Nachweise) beim Standesamt eingereicht werden. Eine Terminvereinbarung ist dazu nicht erforderlich. Der zum Verbleib bei der Leiche vorgesehene Teil (Blatt 2 des nicht-vertraulichen Teils) wird unmittelbar mit einem Vermerk über die Zurückstellung der Beurkundung versehen und zurückgegeben.
Bitte beachten Sie, dass für die Zurückstellung mindestens die Identität der verstorbenen Person und deren letzter Wohnsitz nachzuweisen sind.
Wir bitten um Verständnis, dass Fragen zum Bearbeitungsstand derzeit nicht beantwortet werden. Die hohe Anzahl von Anfragen verzögert die Sachbearbeitung.
Wenn die verstorbene Person ledig oder geschieden war, werden zwei gebührenfreie Urkunden zur Verfügung gestellt.
War die verstorbene Person verheiratet oder verwitwet, erhalten Sie drei gebührenfreie Urkunden.
Eine Apostille (Überbeglaubigung) wird für Urkunden des Standesamtes Regensburg durch die Regierung der Oberpfalz ausgestellt. Die zuständige Stelle befindet sich in Regensburg, Emmeramsplatz 8.
Ansprechpartnerin: Frau Hainz, Tel. 0941/5680-1209
Sprechzeiten: Dienstag, Donnerstag
Der Leichenpass für die Überführung ins Ausland wird von der Abteilung Bestattungswesen der Stadt Regensburg ausgestellt. Diese ist unter folgenden Telefonnummern zu erreichen:
Herr Weidinger: 0941/507-2343
Frau Neumaier: 0941/507-2342
Vom Standesamt kann eine Bescheinigung über die Zurückstellung des Sterbefalls (§7 PStV, Personenstandsverordnung) ausgestellt werden. Die Gebühr für diese Bescheinigung beträgt 12,- Euro. Mit der Bescheinigung wird auch die zurückgestellte Todesbescheinigung im Original ausgehändigt.
Für die Zurückstellung des Sterbefalles sind mindestens vorzulegen:
- der Reisepass der verstorbenen Person
- ein Nachweis zum Hauptwohnsitz der verstorbenen Person, ggf. mit Übersetzung
Die Beurkundung des Sterbefalls kann erst erfolgen, wenn alle erforderlichen Urkunden und Nachweise vorgelegt wurden. Die Sterbeurkunden werden nach Zahlungseingang vom beauftragten Bestattungsinstitut an das Bestattungsinstitut zugesandt. Bitte wenden Sie sich daher zunächst an den von Ihnen beauftragten Bestatter.