Logo Stadt Regensburg

Anpassung der Entwässerungsgebühren

Ab 18. Januar 2010 werden rund 18.000 Änderungsbescheide für Grundabgaben (Niederschlagswasseranteil) verschickt.

Zum 1. Januar 2010 wurden neben dem Entwässerungsbeitrag und der Gebühr  für den Schmutzwasseranteil auch die Gebühr für den Niederschlagswasseranteil neu festgesetzt.  

Wer ist von den Änderungsbescheiden betroffen? 

Änderungsbescheide erhalten alle Eigentümer von Grundstücken mit Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Regensburg. Die Bescheide werden an den Grundstückseigentümer versandt . Bei Teileigentum erhält die Hausverwaltung den Bescheid, wenn sie zur Abwicklung der öffentlichen Abgaben der Eigentümergemeinschaft bevollmächtigt ist.  

Weitere Informationen zum Bescheid

Ihr zuständiger Sachbearbeiter steht Ihnen für Auskünfte unter der auf dem Bescheid genannten Telefonnummer zur Verfügung. Wir bitten Sie um Verständnis, wenn in den ersten Tagen wegen persönlicher Vorsprachen die sofortige telefonische Erreichbarkeit nicht immer gewährleistet ist. Sie können in diesem Fall auf dem  Anrufbeantworter des Mitarbeiters eine Nachricht hinterlassen. Bitte legen Sie nicht auf und hinterlassen Sie   

  • Ihren Namen,
  • Ihre Telefonnummer,
  • die Finanzadresse des Objekts,
  • und eventuelle Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit.

Sie werden umgehend zurückgerufen.