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Förderrichtlinien für Aktivitäten im Rahmen der Städtepartnerschaften

Die Stadt Regensburg pflegt seit 1955 Verbindungen mit Partnerstädten. Mit Unterzeichnung der Partnerschaftsurkunden wurde jeweils eine vertragliche Verpflichtung eingegangen, die gegenseitigen Beziehungen und den gemeinsamen Austausch in verschiedensten Bereichen zu pflegen und zu fördern.

Die Stadt Regensburg gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien Zuwendungen für gemeinsame Aktivitäten im Rahmen der Städtepartnerschaften mit:

  • Aberdeen, Schottland (Vereinigtes Königreich)
  • Brixen, Italien
  • Budavár, Ungarn
  • Clermont-Ferrand, Frankreich
  • Odessa, Ukraine
  • Pilsen, Tschechische Republik
  • Qingdao, China
  • Tempe, USA

Antragsfrist und Form

Der Antrag auf Förderung muss

  • spätestens vier Wochen vor der Begegnung/Aktivität/Projekt
  • in elektronischer Form per E-Mail beim Hauptamt der Stadt Regensburg unter ZWQuZ3J1Ym5lZ2VyJHRtYXRwdWFo eingereicht werden.
    Ist eine Übersendung per E-Mail nicht möglich, ist eine schriftliche Antragstellung an folgende Anschrift zu richten: Stadt Regensburg, Hauptamt, Rathausplatz 1, 93047 Regensburg

Notwendige Unterlagen

Bei Antragstellung sind unter anderem folgende Angaben zu machen bzw. Dokumente beizufügen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Einreichung eines Kosten- und Finanzierungsplans (Vorlage KFP)
  • vollständige Teilnahmeliste mit Vor- und Familiennamen, Angaben zu Wohnort/Schulzugehörigkeit/Vereinsmitgliedschaft/überwiegendem Wirkungskreis und Alter bei Jugendgruppen. Die Liste ist unmittelbar nach Durchführung der Maßnahme mit Unterschrift zur Bestätigung der Teilnahme beim Hauptamt einzureichen.
  • geplantes Programm der gemeinsamen Begegnung/Aktivität/Veranstaltung mit Angaben über Ort, Zeit und Dauer
  • Angaben zum Ziel der Maßnahme und Überlegungen bzw. Planungen für einen Gegenbesuch bzw. eine Fortsetzung der Kontakte
  • bei Projektförderungen ist mit dem Antrag ein Projektkonzept einzureichen

Auszahlung der Zuwendung

Die Auszahlung der beantragten Zuwendung erfolgt in der Regel nach Durchführung der Maßnahme. Dazu ist zeitnah nach der Veranstaltung/Aktivität/Begegnung als Teilnahmebestätigung eine entsprechende Unterschriftenliste beim Hauptamt einzureichen.

Bei Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns kann eine Vorauszahlung der Zuwendung erfolgen. Auch in diesem Fall ist unmittelbar nach Durchführung eine Unterschriftenliste zur Bestätigung der Teilnahme einzureichen.  Bei tatsächlich geringerer Teilnahmezahl als beantragt, erfolgt eine anteilige Rückforderung der Zuwendung.