Funktionen und Aufgaben im Wahlvorstand
Wer macht was im Wahlvorstand?
Bei der Bundestagswahl 2025 werden in der Stadt Regensburg 122 Wahlbezirke für die Urnenwahl und 114 Briefwahlvorstände gebildet.
Die Urnenwahlvorstände setzen sich dabei aus jeweils 8 Personen, die Briefwahlvorstände aus jeweils 6 Personen in unterschiedlichen Funktionen zusammen.
Im einzelnen sind dies:
- die Wahlvorsteherin bzw. der Wahlvorsteher,
- die stellvertretende Wahlvorsteherin bzw. der stellvertretende Wahlvorsteher,
- die Schriftführerin bzw. der Schriftführer,
- die stellvertretende Schriftführerin bzw. der stellvertretende Schriftführer und
- vier bzw. zwei Beisitzerinnen bzw. Beisitzer.
In den Wahlbezirken für die Urnenwahl werden am Wahlsonntag tagsüber ab ca. 07:30 Uhr zwei „Schichten“ gebildet. Jede Schicht setzt sich zusammen aus:
- der Wahlvorsteherin bzw. dem Wahlvorsteher oder der Stellvertretung,
- der Schriftführerin bzw. dem Schriftführer oder der Stellvertretung sowie
- zwei Beisitzerinnen bzw. Beisitzern.
Zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ab 18:00 Uhr ist dann die Anwesenheit aller Wahlvorstandsmitglieder erforderlich.
In den Briefwahlbezirken beginnt die Tätigkeit am Nachmittag mit der Prüfung der Wahlbriefe. Hier treten alle sechs Mitglieder des Briefwahlvorstands gleichzeitig zusammen.
Alle Mitglieder der Urnen- und Briefwahlvorstände erhalten vom Wahlamt vorab Informationsmaterial und können sich mit Hilfe einer Online-Präsentation zum wahlrechtlichen Ablauf, die voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025 auf den städtischen Internetseiten verfügbar sein wird, intensiv auf ihre Tätigkeit vorbereiten.
Wahlvorsteherin bzw. Wahlvorsteher und Stellvertretung
Die Wahlvorsteherin / Der Wahlvorsteher bzw. die Stellvertretung leitet und überwacht:
- im jeweiligen Wahlbezirk der Urnenwahl den Ablauf der Stimmabgabe tagsüber von 08:00 bis 18:00 Uhr.
- im jeweiligen Briefwahlvorstand die Prüfung der zugewiesenen Wahlbriefe, die am Nachmittag beginnt.
- die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses bzw. des Briefwahlergebnisses nach 18:00 Uhr.
Schriftführerin bzw. Schriftführer und Stellvertretung
Die Schriftführerin / Der Schriftführer bzw. die Stellvertretung führt im jeweiligen Wahlbezirk der Urnenwahl tagsüber von 08:00 bis 18:00 Uhr das Wählerverzeichnis. Dabei wird die Stimmberechtigung der abstimmenden Personen geprüft und die Stimmabgabe registriert.
Darüber hinaus führt die Schriftführerin bzw. der Schriftführer die Niederschrift, die den Ablauf des gesamten Wahltages im Urnenwahlbezirk bzw. im Briefwahlvorstand dokumentiert. Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses nach 18:00 Uhr trägt die Schriftführerin bzw. der Schriftführer das Ergebnis in die Niederschrift ein und sorgt dafür, dass alle sonstigen schriftlichen Unterlagen ordnungsgemäß geführt werden.
Beisitzerinnen bzw. Beisitzer
Die Beisitzerinnen bzw. die Beisitzer geben im jeweiligen Wahlbezirk der Urnenwahl tagsüber von 08:00 bis 18:00 Uhr Stimmzettel an die wählenden Personen aus.
In den Briefwahlvorständen unterstützen sie ab dem Nachmittag die Wahlvorsteherin bzw. den Wahlvorsteher bei der Prüfung der dem Briefwahlvorstand zur Auswertung zugewiesenen Wahlbriefe.
Sowohl in den Wahlbezirken der Urnenwahl als auch in den Briefwahlvorständen helfen die Beisitzerinnen bzw. die Beisitzer bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses nach 18:00 Uhr mit.
Weitere Informationen
Wahlamt
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg
(0941) 507-4444
(0941) 507-2039
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