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BSZ Matthäus Runtinger

Ausländische Zeugnisse

Zeugnisse aus dem Ausland und aus anderen Bundesländern richtig einordnen! Reicht eine Übersetzung? Muss die Anerkennungsstelle des KM eingeschaltet werden?

Letzte Aktualisierung: 22.05.2022

Umgang mit ausländischen/außerbayerischen Nachweisen über die Schulbildung - vor allem für die Befreiung von Deutsch und/oder Religion

  • Für die Entscheidung, ob ein Abschluss als Mittlerer Schulabschluss (MiSchAb) in Bayern oder als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt wird, ist grundsätzlich die ZAST (Zeugnisanerkennungsstelle) des KuMi zuständig.

  • Diese Entscheidung ist z.B. bei Befreiungsanträgen für Deutsch und/oder Religion wichtig.

  • Eine förmliche Anerkennung eines Zeugnisses durch die ZAST ist nicht zwingend erforderlich, wenn es der Schule möglich ist, den ausländischen Bildungsnachweis als einem bestimmten Schulabschluss gleichwertig zuzuordnen. Dazu ist ggf. eine Übersetzung des Zeugnisses notwendig.

  • D.h., die BS kann selbst entscheiden, ob ein mit einem ausländischen oder außerbayerischen Zeugnis verliehener Abschluss für die Anerkennung des MiSchAb reicht! Bei uns an der BS III entscheidet für die Fälle der Befreiung von Deutsch und/oder Religion die Klassenleitung, in Zweifelsfällen die Schulleitung.

Für die Beurteilung, ob ein vorgelegtes Zeugnis einem bayerischem MiSchAb entspricht, sollten folgende Kriterien herangezogen werden:

  • Es sind mindestens 10 aufsteigende Schuljahre erfolgreich absolviert worden
  • Nachweis eines allgemeinbildenden Fächerkanons in der 10. Jahrgangsstufe mit entsprechenden Noten (nicht durchgefallen bzw. kein mangelhaft oder ungenügend):
  • Muttersprache
  • eine Fremdsprache
  • Mathematik
  • ein naturwissenschaftliches Fach (Biologie; Chemie; Physik etc.)
  • ein gesellschaftswissenschaftliches Fach (Geschichte, Geographie, Wirtschaft, Sozialkunde etc.

Beachte: Die Schüler sind über den hinreichenden Nachweis in der Bringschuld!

  • Im Zweifel kann bei der Zeugnisanerkennungsstelle ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden. Diese Anerkennung müssen die Schülerinnen und Schüler dann selbst beantragen und eine Bescheinigung über die Notwendigkeit beilegen. Die Zeugnisanerkennungsstelle findet sich unter folgender Internetadresse: http://www.las-bayern.de/ZAST.html Dort kann der Antrag heruntergeladen werden. Die Entscheidung ist kostenlos.

  • Neu ab 9/2016: Wir als Schule müssen bescheinigen, dass die Zeugnisanerkennung notwendig ist (Die Anerkennungsstelle will damit unberechtigte Anträge verhindern). Das Sekretariat erstellt dazu auf Anforderung der Klassenleitung eine Bescheinigung über Atlantis. 

  • Update Mai 2022: Eine erste Einschätzung kann man unter 
    anabin: Anabin - Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (kmk.org)
    treffen.