Start
>interner Bereich>Schulleitung>Gut zu wissen>Befreiung von Schüler/-innen an religiösen Feiertagen
Befreiung von Schüler/-innen an religiösen Feiertagen
Jüdische, christlich-orthodoxe, russisch-orthodoxe und muslimische Schülerinnen und Schüler sind an bestimmten religiösen Feiertagen ihrer Religion - ohne besonderen Antrag - vom Unterricht befreit.
Die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler bleiben verpflichtet, die Schule rechtzeitig über den Grund und die Dauer der Abwesenheit zu unterrichten.