Bücher-Rückgabe
Ausgabe von Büchern
Beim Schuleintritt wird für jeden Schüler eine Bücherliste (Büchernachweis) ausgegeben. Diese enthält alle Bücher, die dem Schüler ausgehändigt werden. Die Klassenlehrkraft und der Schüler unterschreiben. Die Bücherliste wird im blauen Schülerlaufbahnbogen abgelegt bzw. alphabetisch sortiert im Klassenschuber.
Rückgabe von Büchern
- Die Klassenleitung ist für die Rückgabe der Bücher verantwortlich. Sie quittiert die Rückgabe auf der Büchlerliste, die beim Schuleintritt für jeden Schüler angelegt wurde. Die Bücherliste gehört in den blauen Schülerlaufbahnbogen.
- Gibt ein Schüler beim Austritt einzelne oder mehrere Bücher nicht zurück, meldet die Klassenleitung dies per Mail an das Sekretariat (unter ZWQuZ3J1YnNuZWdlci5uZWx1aGNzJHRhaXJhdGVya2VzLnpzYg==). Dabei muss unbedingt der Titel des Buches und ggf. die Auflage genannt werden.
- Der Schüler erhält daraufhin ein offizielles Mahnschreiben der Schule mit einem Rückgabedatum. Mit dem Schreiben erhält der Schüler auch eine zweifache Rückgabequittung für die Schule und für sich. Ein Muster findet sich hier (unter Formulare&Downloads).
- Wurde ein Schüler durch ein Mahnschreiben angemahnt, muss die Rückgabe der Bücher im Sekretariat erfolgen, da dort alle angemahnten Rückgabetermine zentral überwacht werden. Gibt der Schüler Bücher an eine Lehrkraft, muss diese unbedingt das Sekretariat informieren (Quittung weitergeben), da der Schüler ansonsten eine Rechnung durch das Amt für Schulen erhalten wird, die auch vollstreckt wird.
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Achtung: Das Zeugnis darf nicht zurück gehalten werden!