BS3 - Logo
BSZ Matthäus Runtinger

Mutterschutz - Elternzeit bei Schülerinnen

Achtung: Jeweils Antrag für Mutterschutz und Elternzeit (Formulare für die Klassenleitung) erforderlich und durch die Schulleitung genehmigen lassen!

Wird eine Schülerin wegen Schwangerschaft / des Mutterschutzes / anschließender Elternzeit vom Berufsschulunterricht beurlaubt, muss jeweils ein spezieller Antrag ausgefüllt werden.

Der Antrag ist unter Formulare für die Klassenleitung erhältlich und wird von der Schulleitung genehmigt.

Die Schülerin muss die Mutterschutzfristen durch ärztliches Attest und später durch eine Geburtsurkunde nachweisen.

In der Regel muss zweimal ein Antrag gestellt werden:

1. Antrag auf Beurlaubung wegen Schwangerschaft, beigefügt: ärztliches Attest und später

2. Antrag auf Beurlaubung wegen Elternzeit; beigefügt: Geburtsurkunde und Zeitraum für den die Beurlaubung beantragt wird.

Hintergrund ist die Überwachung der Schulpflicht und die Abrechnung des Schulgeldes.

Die Schülerin bleibt solange Schülerin unserer Schule, solange der Ausbildungsvertrag besteht; entsprechende Mitteilungen des Ausbildungsunternehmens bzw. hilfsweise schriftlich niedergelegte Telefonnotizen müssen in den Schülerbogen.

Dauert die Beurlaubung (fast) ein ganzes Schuljahr bzw. konnten keine Leistungsnachweise erhoben werden, erhält die Schülerin kein Zeugnis. Das Schülerverhältnis besteht zwar weiter, ruht aber wegen der Beurlaubung. Die Schülerin wird in Klassenlisten etc. weiterhin geführt. In der EDV wird ein entsprechender Vermerk hinterlegt.