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BSZ Matthäus Runtinger

Schülerbeiträge

Schülerbeitrag für Kopien, Jahresbericht etc.

Der Schülerbeitrag beträgt 20 € je Schüler für ein Schuljahr bei einem Eintritt in die Schule bis Ende November.
Bei einem Schuleintritt im Dezember bis Februar sind 10 € zu zahlen.
Schüler, die ab März eintreten, müssen keine Schülerbeiträge entrichten.

Schüler in Abschlussklassen, die zum Halbjahr enden, zahlen 10 €.

Bei Abbruch der Ausbildung wird der Schülerbeitrag nicht erstattet.

Der Schülerbeitrag ist bis spätestens Dezember auf das Konto des Verein der Freunde und Förderer des Beruflichen Schulzentrums Matthäus Runtinger e. V. zu überweisen.
IBAN: DE09 7505 0000 0000 1000 40
Verwendungszweck. Schülerbeitrag Klasse + Anzahl Schüler
Der Beitrag für mehrere Klassen kann in einer Überweisung zusammengefasst werden.

Schüler bezahlt Schülerbeitrag nicht - was tun?

  • Bezahlt ein Schüler trotz wiederholter Aufforderung das Kopiergeld nicht, bekommt er auch keine Kopien und sonstige Materialien. Das ist im Alltag sicherlich mühsam, aber die einzige Möglichkeit der Sanktionierung. Es besteht auch die Möglichkeit - ggf. in Verbindung mit anderen fehlenden Unterlagen - ein Eskalationsschreiben über das Sekretariat an den Schüler, EZB und Ausbildungsbetrieb zu senden und dies anzumahnen.
  • Die Klassenleitung informiert alle unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen.

  • Rechtliche Grundlage für den Schülerbeitrag:

Art. 51 BayEUG Lernmittel, Lehrmittel

(4) Nicht in die Lernmittelfreiheit einbezogene zugelassene oder nicht zulassungspflichtige Lernmittel werden von den Erziehungsberechtigten oder den Schülern selbst beschafft.

Die Schule kann die Verwendung bestimmter übriger Lernmittel im Sinn des Art. 21 Abs. 3 Satz 1 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) in Abstimmung mit dem Elternbeirat und bei Berufsschulen mit dem Berufsschulbeirat anordnen und hierbei insbesondere Höchstbeträge vorsehen.

  • Achtung: Das Zeugnis darf nicht zurück gehalten werden!